Holzminden (red). Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen des Erwerbs und Handeltreibens mit nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln haben Beamte des Polizeikommissariats Holzminden am Abend des 30. April, im Stadtgebiet von Holzminden Kontrollen durchgeführt und einen Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Dieser wurde zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Hildesheim erlassen, basierend auf dem neuen Cannabisgesetz.

Im Zuge der Kontrollen konnten bereits verschiedene Mengen unterschiedlicher Rauschgifte sichergestellt werden. Gegen die betroffenen Personen, drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 47 Jahren, wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Cannabisgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Sie wurden als Abnehmer eines 27-jährigen Dealers identifiziert.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Dealers wurden eine erhebliche Menge Marihuana, eine gut versteckte vierstellige Summe offensichtlichen Dealgeldes und diverse Utensilien zum Verkauf von Betäubungsmitteln sichergestellt. Der Anfangsverdacht des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringen Mengen bestätigte sich. Der Beschuldigte wurde am späten Dienstagabend nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Die Polizei Holzminden betont, dass trotz der Teillegalisierung von Cannabis durch die neue Rechtslage im Betäubungsmittelrecht der unerlaubte Erwerb und das illegale Handeltreiben mit Cannabis weiterhin strafbar sind und konsequent verfolgt werden.