Holzminden (red). Dass der gesetzliche Expartner nach dem Tode den Zugriff auf das vererbte Geldvermögen oder die Immobilie der erbenden Kinder erhält, ist die größte denkbare Katastrophe für den Erblasser. Dieses Problem ergibt sich in einer Gesamtschau des Familienrechts und des Erbrechts und wird in der Beratungspraxis während des Scheidungsverfahrens nur stiefmütterlich behandelt. Im Rahmen eines Vortrags in der Kreisvolkshochschule Holzminden am Dienstag, dem 10. April 2018 um 19.00 Uhr wird der Rechtsanwalt Sebastian Otten zum Thema Testamentsgestaltung bei Trennung und Scheidung referieren.
Gerade im Falle einer Trennung und Scheidung denken viele Betroffene nicht daran, dass diese neue Situation erhebliche Auswirkung auf das Erbrecht hat. Das gilt sowohl für den Fall, dass ein Testament vorhanden ist, als auch für die vielen Paare, die in einer Ehe kein Testament errichtet haben. Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu Ergebnissen, die man vermeiden möchte. Dies hängt damit zusammen, dass man über die gesetzliche Erbfolge und auch über das Sorgerecht bei minderjährigen Kindern trotz einer Trennung oder Scheidung noch dem ehemaligen Partner verbunden bleibt.
Häufig besteht der Wunsch, den minderjährigen Kindern etwas zukommen zu lassen; man will aber den anderen Elternteil aus der Erbschaft heraushalten. Andererseits stellt sich die Frage, wie mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen erbrechtlich umgegangen werden soll. Der Vortrag zeigt die typischen Probleme einer Trennungssituation und der Scheidung für das Erbrecht anhand von Fallgruppen auf und vermittelt Lösungsmöglichkeiten, wie ungewünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge vermeidbar sind und die Erbmasse für die Kinder erhalten werden kann. ++ Der Vortrag findet in der Geschäftsstelle der KVHS in der Neuen Straße 7 in Holzminden statt. Die Kursgebühr ist an der Abendkasse zu entrichten. Um Voranmeldung für den Vortrag bei der KVHS unter Telefon 05531 707-224 bzw. per E-Mail an