Landkreis Holzminden (red). Am 24. Mai führte die die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden erstmalig, gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsämtern der Städte, sowie dem Zoll, unangemeldete ordnungsrechtliche Kontrollen in 12 Shisha-Bars beider Landkreise durch, bei denen diverse, unter anderem steuerrechtliche Verstöße, festgestellt wurden. Seinerzeit wurden Auflagen und Weisungen an die Betreiber der betroffenen Betriebe erteilt, deren Einhaltung es in weiteren, unangekündigten Kontrollen der Ordnungsämter, des Zolls und der Polizei zu überprüfen galt.
Eine solche Überprüfung fand am Freitag, den 8. November 2019, sowohl im Stadtgebiet von Hameln, als auch in Bad Pyrmont und Holzminden, statt. In den späten Abendstunden kontrollierten die Ordnungshüter, unterstützt von Beamten der Bereitschaftspolizei in Hannover, insgesamt elf Shisha-Bars. Ziel der Kontrollen war sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, sowie des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und Nebenräumen gemessen. Tatsächlich erleiden immer wieder Personen in Wasserpfeifenlokalen schwerste Kohlenmonoxid Vergiftungen.
Bei der Kontrolle im Mai musste der Shisha-Bar Betrieb in vier Lokalen eingestellt werden, da die Kohlenmonoxid-Grenzwerte deutlich überschritten wurden. Die Aufgaben des Zollamtes an diesem Abend waren nicht nur die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern auch tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten. In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz).
Neben den steuerrechtlichen Aspekten galt es allerdings auch gesundheitliche Aspekte zu beachten. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) inhalieren Wasserpfeifenraucher, bei nur einer Sitzung, eine Rauchmenge von umgerechnet 80 Zigaretten ein. Zudem beinhaltet illegaler Tabak Konservierungsstoffe, Aromen und/oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkung auf den Konsumenten nicht bekannt sind.
Bei der heutigen Kontrolle wurden unter anderem Verstöße gegen das Jugendschutz-, sowie das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Mehrere Kilo unversteuerter Tabak wurden sichergestellt. In Bad Pyrmont musste eine Shisha-Bar geräumt werden, nachdem dort eine Überschreitung des CO-Grenzwertes festgestellt wurde. Die Feuerwehr lüftete das Lokal, ehe ein hinzugezogener Notarzt sowohl die Gäste, als auch die Angestellten, untersuchte. Gesundheitliche Beeinträchtigungen konnte der Arzt nicht feststellen. Aus gefahrenabwehrenden Gründen wurde die Lokalität durch die Feuerwehr Bad Pyrmont, für den Freitagabend geschlossen.
In Holzminden wurde gegen den Betreiber einer Shisha-Bar ein Zwangsgeld aufgrund von baurechtlichen Verstößen erhoben. Der Betreiber hatte eine bei der Kontrolle im Mai auferlegte Auflage nicht erfüllt. Die verkehrsrechtliche Moral der Bar Besucher lässt in jedem Fall nach wie vor zu wünschen übrig. Rund um die Lokale wurden mehr als 40 Verkehrsverstöße, vornehmlich durch Falschparker, festgestellt und geahndet. Im Vergleich zur ersten Kontrolle im Mai 2019 kann gesagt werden, dass trotz der Kontrolle im Mai dieses Jahres ähnliche Verstöße festgestellt wurden.
Dabei kann festgestellt werden, dass bei einigen Betreibern die Sensibilität bezüglich der Gesundheit der Gäste nicht ausreichend ausgeprägt ist.
Sowohl im Landkreis Hameln-Pyrmont als auch im Landkreis Holzminden wurden wiederum massive Verstöße gegen Steuervorschriften, gegen baurechtliche Vorschriften, Nichtraucherschutz, Jugendschutz und anderer Vorschriften festgestellt. Ein Umdenken bzw. eine Sensibilisierung der Betreiber bzgl. ihrer Verantwortung konnte nicht in jedem Fall festgestellt werden. In der Hälfte aller Lokale wurde der CO-Grenzwert überschritten. Da auch gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen wurde, sollten sich sowohl erwachsene Besucher, als auch Erziehungsberechtigte vorab darüber informieren, ob die Lokale insbesondere die Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz erfüllen