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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Kreis Holzminden (r). "Häusliche Gewalt" umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Seit Beginn der Pandemie unterliegt das Thema "Häusliche Gewalt" in Paarbeziehungen einer besonderen gesamtgesellschaftlichen Betrachtung. Ein Zusammenhang zwischen Pandemie und Fällen von "Häuslicher Gewalt" ist nicht auszuschließen und naheliegend, lässt sich jedoch aus polizeilicher Sicht nicht abschließend belegen. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt. Meistens beginnt häusliche Gewalt schleichend. Umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und zu handeln.

Fallzahlen in der Polizeiinspektion Göttingen gestiegen

Im Jahr 2019 wurden 878 Taten im Kontext Häusliche Gewalt bei der Polizeiinspektion (PI) Göttingen registriert. Im Jahr 2020 sind die sogenannten Fallzahlen auf 961 gestiegen. Hierbei handelte es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte bis hin zu versuchten Tötungsdelikten. Über die Hälfte der Opfer war weiblich (59%). ### "Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Fallzahlen wird neben der Strafverfolgung auch die Ausweitung der Präventionsarbeit sowie die weiterhin gute Zusammenarbeit mit den lokalen Opferschutzeinrichtungen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in Stadt und Landkreis Göttingen sein. Von Bedeutung ist zudem die Opferbetreuung zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz durch speziell geschulte Beamtinnen und Beamte" sagt die Leiterin des Präventionsteams der Polizeiinspektion Göttingen, Jacqueline Emmermann.

Kooperation mit BISS und Weißem Ring

Seit 2003 besteht eine Kooperation mit der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) in Göttingen und hat in 2019 mit Erweiterung der Zuständigkeit der PI Göttingen eine Ausweitung auf den Alt-Landkreis Osterode erfahren. Die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring wurde in 2015 mit einer Kooperation besiegelt. Opferschutz steht ganz im Mittelpunkt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind verpflichtet, Opfer aktiv auf die vielseitigen Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen und mit deren Zustimmung die persönlichen Daten an die Hilfseinrichtungen weiterzugeben. Dies wiederum erleichtert den Hilfseinrichtungen die proaktive Kontaktaufnahme zum Opfer, um zeitnah Hilfe anbieten zu können.

"Wer schlägt, der geht": Durch Novellierung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) wurde mit der Einführung des § 17a (Wegweisung und Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt) die besondere Bedeutung des Phänomens "Häusliche Gewalt" forciert. Kommt der Täter einem polizeilichen Platzverweis nicht nach, begeht er dadurch eine weitere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bewährt ist. "Häusliche Gewalt" hat massive Folgen. Liegt eine strafbare Handlung wie Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder Vergewaltigung vor, ist die Polizei verpflichtet, strafverfolgend tätig zu werden. Um die betroffene Person oder Kinder im Haushalt vor der Täterin oder dem Täter zu schützen, kann die Polizei die Tatperson aus der Wohnung verweisen, ihr den Wohnungsschlüssel abnehmen oder sie vorübergehend in Gewahrsam nehmen. Die Polizei kann der Täterin oder dem Täter zudem über einen längeren Zeitraum verbieten, die Wohnung zu betreten, wenn Gefahr für weitere Übergriffe besteht. Außerdem kann der Täterin oder dem Täter untersagt werden, sich der betroffenen Person oder ihren Kindern zu nähern.

Inspektionsleiter Rainer Nolte appelliert: Nicht wegschauen- Zivilcourage beweisen!

"Gewalt in Paarbeziehungen ist kein Kavaliersdelikt!", betont Rainer Nolte, Leiter der Polizeiinspektion Göttingen. "Betroffene Frauen möchten wir ermutigen, sich aktiv zur Wehr zu setzten und sich helfen zu lassen. Nur wenn die Gewaltspirale durchbrochen wird, hören die Taten auf. Jede Handlung von Gewalt ist eine zu viel, die Polizei macht keine Unterschiede. Bitte nutzen Sie den Notruf der Polizei, auch online ist jederzeit eine Anzeigenerstattung möglich. Darüber hinaus kann eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt nicht nur in einer akuten Gefahrensituation, sondern jederzeit erstattet werden: von Betroffenen, der Nachbarschaft oder der Familie. Außenstehende möchten wir auffordern, nicht wegzuschauen und Zivilcourage zu beweisen. Nur wer hinsieht und handelt, kann schlimmere Taten verhindern", so Nolte' s abschließender Apell.

Foto: Polizei Göttingen

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