Holzminden (red). In den vergangenen Tagen stellte die Polizei Holzminden vermehrt Fahrzeugführer fest, die trotz zum Teil erheblichem Alkoholkonsums ihr Auto führten.
So meldete ein aufmerksamer Holzmindener Anwohner, dass er beobachtet habe, wie ein Autofahrer in den Mittagsstunden in offensichtlich stark betrunkenem Zustand gegen sein eigenes Haus gefahren sei. Die eingesetzte Streifenbesatzung der Polizei Holzminden konnte an dem Haus entsprechende Unfallspuren feststellen und den Mann in einem hilflosen, nicht ansprechbaren Zustand in seinem Haus antreffen. Dieser wurde daraufhin durch den hinzugerufenen Notarzt der Intensivstation des Krankenhauses Holzminden zugeführt. Eine bei ihm angeordnete Blutprobe ergab einen Wert von über 4 Promille Alkohol im Blut.
In der Nacht von Samstag auch Sonntag fiel einer Funkstreifenbesatzung gegen 03.00 Uhr ein 36-jähriger VW Polo-Fahrer aus Beverungen auf, der in Lauenförde mit aufheulendem Motor von einem dortigen Parkplatz losfuhr. Als dieser kurz darauf die Streifenbesatzung bemerkte, setze er sein Fahrzeug wieder zurück und parkte es ab. Damit entging er aber nicht der Kontrolle, bei der die Beamten deutlichen Alkoholgeruch feststellten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille. Dem Fahrer wurde daraufhin auf der Holzminderer Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein beschlagnahmt und das Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt. Da sich dieser aber nach wie vor uneinsichtig zeigte, wurden seine Fahrzeugschlüssel bis zur Ausnüchterung einbehalten um sicherzustellen, dass es nicht trotz des Verbotes seine Fahrt fortsetzt und möglicherweise noch andere gefährdet.
Ebenfalls am Sonntag wurde gegen 14.00 Uhr ein polnischer PKW auf der Sollingstraße in Holzminden kontrolliert. Bei der Kontrolle des 32-jährigen Fahrers stellten die Beamten ebenfalls deutlichen Alkoholgeruch und mehrere leere Bierdosen auf der Rücksitzbank fest. Ein bei diesem Fahrer durchgeführter Atemalkoholtest ergab sogar einen Wert von 2,1 Promille. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Zur Sicherung des Strafanspruches wurde durch einen Staatsanwalt darüber hinaus noch eine Sicherheitsleistung angeordnet.