Lankreis Hameln-Pyrmont, Stadt Holzminden (red). Am Montag, 20. Dezember, fanden in der Zeit von 17 Uhr bis 20 Uhr mehrere Protest-Spaziergänge mit Corona-Bezug im Bereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden statt. Ausgehend von verschiedenen Treffpunkten versammelten sich bis zu 310 Bürgerinnen und Bürger in der Innenstadt von Hameln und bewegten sich durch die Innenstadt zum Rathaus. In Holzminden trafen sich ca. 120 Personen am Holzmindener Rathaus, in Bad Pyrmont ca. 30 Personen am dortigen Springbrunnen, in Bad Münder ca. 25 Personen und in Coppenbrügge ca. 45 Personen. Die Teilnehmenden führten erneut Kerzen mit sich, um diese vor den Amtsgebäuden abzustellen.
Wie auch am vergangenen Montagabend mussten die Protest-Spaziergänge jeweils als Versammlung klassifiziert werden. Immer wenn sich mehrere Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammenfinden, handelt es sich um Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Form der Erörterung oder Kundgebung ist nicht festgeschrieben - Redebeiträge, Plakate oder Ähnliches sind daher nicht zwingend erforderlich. Aus diesem Grund reicht auch das gemeinsame symbolische Abstellen von Kerzen aus, um die Protest-Spaziergänge als Versammlungen zu klassifizieren. Die Versammlungsteilnehmer genießen somit bestimmte Rechte, aber sie unterliegen auch - insbesondere bei Versammlungen unter freiem Himmel - bestimmten Pflichten. Auch in dieser Woche wurden die Spaziergänge nicht im Vorfeld (48 Stunden vor der Versammlung) bei den zuständigen Behörden angemeldet und es wurden auch erneut keine Versammlungsleiter benannt.
Durch eingesetzte Polizeibeamte wurden die versammlungsrechtlichen Lagen zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und insbesondere für die Gesundheit von Teilnehmenden oder unbeteiligten Dritten begleitet. Aufgrund der größeren Personenanzahl kam es im Stadtgebiet von Hameln zu kurzfristigen Einschränkungen des Straßenverkehrs. Beschränkungen wie das Einhalten der Abstände zur Minimierung des Infektionsrisikos wurden durch die Teilnehmenden eingehalten. Insgesamt verliefen die Versammlungen störungsfrei und friedlich. Sämtliche Versammlungen wurden ohne Redebeiträge durch die Teilnehmenden beendet.
Der Einsatzleiter PHK Wolfgang Römer, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei Hameln, bewertete den Einsatzverlauf: "Auch wenn die Versammlungen im Vorfeld nicht angemeldet wurden, steht die Polizei solchen friedlichen Versammlungslagen grundsätzlich versammlungsfreundlich gegenüber. Sofern künftige Versammlungen weiterhin friedlich und konfliktfrei stattfinden, bleibt die Polizei dieser Leitlinie treu. Sollte es durch Versammlungen zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit kommen, wird die Polizei jedoch entsprechend beschränkende Maßnahmen durchführen müssen."