Hameln/Grohnde (red). Das Einsatzgeschehen der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wurde am gestrigen Silvestertag von drei Versammlungen dominiert. In der Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr kam es am AKW Grohnde unter dem Motto "Kernkraft kommt wieder" zu einer angezeigten Versammlung mit insgesamt zehn Teilnehmenden. Die Versammlung verlief störungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Die erforderlichen Hygienevorschriften in Bezug auf die andauernde Corona-Pandemie wurden eingehalten. 

Gegen 22:40 Uhr wurde in der Innenstadt von Hameln eine nicht angezeigte Zusammenkunft von ca. 40 Personen festgestellt. Hierbei handelte es sich um eine Versammlung in Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen. Nachdem die Zusammenkunft durch eingesetzte Polizeikräfte als Versammlung klassifiziert und beschränkende Maßnahmen zum Infektionsschutz eröffnet wurden, teilte sich die Versammlung in Kleingruppen auf und bewegte sich auf unterschiedlichen Wegen zum Rathaus, um dort Kerzen abzustellen. Gegen 23:40 Uhr wurde die Versammlung störungsfrei durch die Versammlungsteilnehmenden beendet. 

Unter dem Motto "Das AKW Grohnde geht vom Netz" begann gegen 23 Uhr eine weitere Versammlung am AKW Grohnde. An der im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigten Versammlung nahmen insgesamt ca. 140 Personen teil. Zu den Teilnehmenden zählte auch jeweils ein Mitglied des Bundestages und des Landtages. Hygienevorschriften, wie das Einhalten von Mindestabständen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen wurden eingehalten. Gegen 0:25 Uhr wurde die Versammlung friedlich, störungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse durch den Versammlungsleiter beendet. 

Über die Versammlungslagen hinaus, verlief das polizeiliche Einsatzgeschehen in der Silvesternacht verhältnismäßig ruhig. Es konnten keine Verstöße gegen die geltenden Corona-Vorschriften festgestellt werden. Gegen 3:30 Uhr wurde auf der Springer Landstraße in Hameln ein in auffälliger Fahrweise fahrender Ford durch eine Streifenwagenbesatzung festgestellt. Nachdem der PKW im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde, ergab sich für die Polizeibeamten der Verdacht, dass der 44-jährige Fahrzeugführer aus Hameln alkoholisiert sein könnte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab schließlich eine Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille. Aus diesem Grund wurde gegen den 44-Jährigen ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Hierfür musste dem Beschuldigten zur gerichtsverwertbaren Bestimmung der Blutalkoholkonzentration eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen werden. Des Weiteren wurde der Führerschein des Mannes vorläufig sichergestellt.