Holzminden (r). Das vergangene Wochenende erforderte einmal mehr Polizeiarbeit in allen Bereichen. So bilanziert die Polizei Holzminden neben diversen anderen Einsätzen: drei Körperverletzungsdelikte, eine Trunkenheitsfahrt durch Medikamenteneinfluss und einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bereits am Freitagabend gegen 20.30 Uhr begang eine Gruppe von fünf Personen beider Geschlechter im Alter von 22 bis 35 aus Holzminden und Umgebung eine gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer 27-Jährigen aus Fürstenberg. Vermutlich aufgrund seit längerem andauernder Stretigkeiten in dem Bekanntenkreis kam es zu dieser Tat in der Wohnung des Opfers. Das Opfer in Fürstenberg aufgesucht, schlug und trat man gemeinschaftlich auf das Opfer ein, so dass dieses leicht verletzt wurde. Außerdem wurde das Handy des Opfers entwendet. Gegen die Personen wird entsprechend ermittelt.
Zwei weitere Körperverletzungen ereigneten sich am Samstagabend sowie in den frühen Morgenstunden des Sonntag. Am Samstag, gegen 18.30 Uhr, wird ein 17-jähriger Jugendlicher Opfer eines Faustschlages in das Gesicht. Vorausgegangen waren hier Streitigkeiten mit dem männlichen Täter auf einem Parkplatz eines Supermarktes in der Holzmindener Innenstadt. Am Sonntagmorgen, gegen 04.30 Uhr, erleidet ein 19-Jähriger aus Paderborn während des Besuches einer Gaststätte in Lauenförde im Verlauf eines Streites einen Kopfstoß durch einen ebenfalls männlichen Täter. Beide Opfer wurden bei den Taten leicht verletzt. In beiden Fällen dauern die Ermittlungen an.
Bereits am Freitagmorgen gegen 08.30 Uhr kontrollierte die Polizei in Lürdissen einen 78-jährigen Fahrzeugführer eines Pkw Opel aus Osterode. Vorausgegangen war eine auffällige Fahrweise des Fahrzeugführers, die sich vermutlich auf die Beeinflussung von Medikamenten zurückführen lässt. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.
Ganz ohne Führerschein war am Sonntagnachmittag gegen 15.00 Uhr ein 21-Jähriger aus Boffzen in seinem Heimatort mit seinem VW unterwegs. Aufgrund eines Verstoßes der Anschnallpflicht war er den Polizeibeamten aufgefallen, die ihn anschließend einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Person wurde dann bekannt, dass diese nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Person muss sich nun neben der Ordnungdwidrigkeit auch einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen.