Holzminden (red). Nachdem von Seiten des Landes Niedersachsen per Erlass Zusammenkünfte in Kirchen untersagt sind, können Trauerfeiern in allen Friedhofskapellen nicht stattfinden. Die verantwortlichen Kirchengemeinden Luther (Friedhof Allersheimer Straße) und St. Pauli (Friedhof Altendorf) geben dazu folgende Stellungname ab:
Trotz des Versammlungsverbotes ist es uns ein Bedürfnis, unsere Verstorbenen würdig beizusetzen und Angehörige seelsorgerlich zu begleiten. In Holzminden haben wir daher folgendes Vorgehen verabredet: Der Sarg bzw. die Urne werden vor Regen geschützt im hinteren Teil der jeweiligen Friedhofskapelle platziert. Die engsten Angehörigen können vor der Kapelle stehen und gemeinsam mit den Sargträgern bzw. dem Urnenträger zum Grab gehen. Pastorinnen und Pastoren begleiten die Beisetzung mit Gebet und Segen. Sofern gewünscht wird zu Beginn und am Ende die Orgel gespielt. Öffentliche Trauerfeiern können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt oder beispielsweise zum ersten Jahrestag des Todes der nachgeholt werden.
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