Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Nachdem von Seiten des Landes Niedersachsen per Erlass Zusammenkünfte in Kirchen untersagt sind, können Trauerfeiern in allen Friedhofskapellen nicht stattfinden. Die verantwortlichen Kirchengemeinden Luther (Friedhof Allersheimer Straße) und St. Pauli (Friedhof Altendorf) geben dazu folgende Stellungname ab:

Trotz des Versammlungsverbotes ist es uns ein Bedürfnis, unsere Verstorbenen würdig beizusetzen und Angehörige seelsorgerlich zu begleiten. In Holzminden haben wir daher folgendes Vorgehen verabredet: Der Sarg bzw. die Urne werden vor Regen geschützt im hinteren Teil der jeweiligen Friedhofskapelle platziert. Die engsten Angehörigen können vor der Kapelle stehen und gemeinsam mit den Sargträgern bzw. dem Urnenträger zum Grab gehen. Pastorinnen und Pastoren begleiten die Beisetzung mit Gebet und Segen. Sofern gewünscht wird zu Beginn und am Ende die Orgel gespielt. Öffentliche Trauerfeiern können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt oder beispielsweise zum ersten Jahrestag des Todes der nachgeholt werden.

Foto: Bode

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255