Landkreis Holzminden (red). Ab Sonnabend, den 10. Oktober tritt eine neue Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung für ein Beherbergungsverbot von Menschen, die aus einem deutschen Risikogebiet kommen, inkraft. Zur Eindämmung der Pandemie ist von der Landesregierung in Absprache mit der Bundesregierung beschlossen worden, für Personen, die aus stark betroffenen Landkreisen oder Städten kommen, besondere Bestimmungen zu erlassen.
Nach der Verordnung dürfen die entsprechenden Personen aus solchen Gebieten in Hotels und gewerblichen Übernachtungsstätten nur mit einem höchsten zwei Tage alten Negativ-Test untergebracht werden. Der genaue Wortlaut der Verordnung lässt sich auf der Homepage der Landesregierung finden unter
Auch auf der Homepage des Landkreises ist die Seite auf der Coronaseite verlinkt.
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