Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Seit dem Wochenende gilt auch in der Holzmindener Oberen Straße zwischen Oberbach- und Marktstraße tagsüber eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Das hatte der Landkreis noch am späten Freitagnachmittag verfügt. Auf dem Marktplatz der Kreisstadt besteht schon seit einigen Wochen eine solche Pflicht, wenn Wochenmarkt ist.

Grund für die Verfügung ist die Tatsache, dass in dem Bereich der Straße drei Stände zum Verzehr von Süßigkeiten, Crepes, Grillwürstchen und ähnlichem aufgestellt worden sind. Dieser kleine „Ersatz“ für den wegen Corona ausgefallenen Weihnachtsmarkt auf dem Markt könnte dazu führen, dass sich eine größere Anzahl von Menschen für längere Zeit dort aufhalten. Um der Gefahr vor einer möglichen Ansteckung stärker vorzubeugen, ist deshalb die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden.

Sie gilt bis zum 23.12.2020 von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Voraussetzung, dass der Inzidenzwert für die Anzahl der Neuinfizierten innerhalb einer Woche über 50 auf 100.000 Einwohner*innen liegt. Sollte der Wert darunter liegen, gibt es immer noch eine Empfehlung, trotzdem eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.       

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255