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Sonntag, 08. September 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Um die Ansteckungsgefahr für Corona zu minimieren, hat die Bundesregierung den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zwischen den Jahren per Gesetz untersagt. Und auch das Anzünden in der Öffentlichkeit war durch eine Landesverordnung verboten worden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte diese Entscheidung jedoch gekippt, weil das Verbot zu allgemein gefasst war. Das Land hat seine Verordnung dementsprechend noch einmal angepasst, mit dem Hinweis darauf, dass die einzelnen Landkreise mithilfe von Allgemeinverfügungen alle Orte eines solchen Verbotes genau definieren sollten. Der Landkreis Holzminden hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der alle Orte des betreffenden Verbotes aufgelistet sind.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Straßen und Plätze:

  1. In der Stadt Holzminden:
  • In dem ganzen durch den Weserkai einschließlich Weserbrücke, Wallstraße, Karlstraße, Neue Straße, Böntalstraße, Mühlenfeldstraße, Wilhelmstraße, Bahnhofstraße, Fürstenberger Straße, Hafendamm und dem Fußweg Wall am Hafenbecken umschlossenen Bereich.
  1. In der Stadt Stadtoldendorf:
  • Im Mühlenangerpark
  • Der Kellbergturm einschließlich der Zuwegung von der Kellbergstraße
  • Das Gebiet um den Försterbergturm herum einschließlich der Zuwegungen von den Straßen Försterberg, Heiligenstieg und Mardieksweg
  • Der Ballisgraben einschließlich der zugehörigen bzw. parallel verlaufenden Straßen Ballisgraben, Teile der Braaker Straße und Bahnhofstraße
  • Der Teichtorplatz selbst und angrenzende Teile der Neuen Straße, Deenser Straße, Braaker Straße und Steinkuhle.
  • Auf dem Markt sowie angrenzende Teile der Kellerstraße, der Kirchstraße und der Burgtorstraße.
  1. In der Stadt Eschershausen:
  • Der gesamt Bereich des Stadtparks von Eschershausen einschließlich der Zuwegungen bis zur Straße Vor dem Tore und zum Otto-Elster-Platz
  • Der Otto-Elster-Platz selbst, der Markplatz und der Steinweg
  • Der Angerplatz einschließlich jene Teilbereiche des Angerweges, die an den Angerplatz angrenzen.
  1. Im Flecken Delligsen:
  • In der Ortschaft Delligsen: Der Kreuzungsbereich Rotestraße/Hilsstraße, der Bereich Bürgerpark Delligsen sowie die Parkplätze der Oberschule (Hofetstiege und Schulstraße).
  • In der Ortschaft Grünenplan: Der Kreuzungsbereich Untere Hilsstraße/Heilige Aue sowie der gesamte Bereich Am Park mit den angrenzenden Anlagen, einschließlich der zugehörigen anteiligen Straßenflächen Am Park, Lange Schulstraße und Rehbeutelweg
  • In der Ortschaft Hohenbüchen: Die Herzog-Julius-Straße von der Hausnummer 21 (Martin-Luther-Haus) bis einschließlich zur Kreuzung Fuhrmannstraße.

Die Allgemeinverfügung folgt damit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 22.12.2020. Verstöße gegen das Verbot können von Polizei und Ordnungsämtern geahndet werden und mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro belegt werden. 

    

 

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