Holzminden (red). Die Stadt Holzminden gibt bekannt, dass gemäß Verordnung des Landes Niedersachsen der Regelbetrieb in den Kindertagesstätten für den Zeitraum von kommendem Montag bis einschließlich 29. Januar untersagt wird. Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung in kleineren Gruppen mit maximal der Hälfte der regulären Gruppenstärken.
Hierzu heißt es im Entwurf der niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab dem 10. Januar in Kraft treten soll: „Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf (insbesondere ein Sprachförderbedarf) besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig (…) werden.“ Weitergehende Informationen liegen noch nicht vor. Eltern, die dringend eine Notbetreuung benötigen, wenden sich bitte - vorrangig telefonisch - an Ihre Kita-Leitung. Damit die vorhandenen Kapazitäten auch ausreichen, wird darum gebeten, auch alternative Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen und die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich benötigt wird. Für die Notbetreuung von Grundschulkindern ist am Vormittag die jeweilige Schule zuständig, am Nachmittag die jeweilige Hort-Einrichtung.
Die Erhebung der Kita-Beiträge für den Monat Januar, Eltern- wie auch Essensbeitrag, wird in der Stadt Holzminden ausgesetzt. Hierzu werden weitere Informationen gegeben, sobald die Dauer der Kitaschließung absehbar ist. Ein entsprechender politischer Beschluss ist in Vorbereitung, hierbei soll dann auch der eingeschränkte Betrieb im Dezember rückwirkend Berücksichtigung finden. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Holzminden weist darauf hin, dass alle Informationen noch unter Vorbehalt stehen, da die entsprechende Landesverordnung bisher nur im Entwurf vorliegt. Weitere Fragen beantworten die Kita-Leitungen sowie das Amt für Jugend und Familie unter 05531/959247.