Kreis Holzminden (kp). „Sehr stark angespannt“, nennt Landkreis-Pressesprecher Peter Drews die derzeitige Situation im Gesundheitsamt Holzminden. Durch die hohen Fallzahlen und die im Kreis Holzminden hauptsächlich vorherrschende britische Mutation sei die Nachverfolgung von Infektionsketten nur noch unter höchstem Aufwand zu gewährleisten. Zudem habe man die Befürchtung, dass man bei den PCR-Testungen von Corona-Infizierten zum Ende der zweiwöchigen Quarantäne „nicht mehr hinterherkomme“. Außerdem habe sich durch die britische Mutante gezeigt, dass es eher zum Ende der Quarantäne zu einer Infektion komme. „Deshalb hat das Gesundheitsamt vor circa zwei Wochen beschlossen, die Quarantäne-Zeit auf drei Wochen auszuweiten“, sagt Peter Drews.
Doch bereits am gestrigen Freitag wurde die Entscheidung des Gesundheitsamtes gerichtlich gekippt, wie uns der Landkreis auf Nachfrage bestätigen konnte. „Das Verwaltungsgericht hat die Verhältnismäßigkeit einer dreiwöchigen Quarantäne nicht gesehen“, fügt Drews hinzu. Zuvor hatten drei Personen aus dem Kreis Holzminden geklagt. Man akzeptiere natürlich die Rechtsprechung, so Drews weiter. Die Quarantäne-Pflicht für drei Wochen sei am Freitag umgehend aufgehoben worden.
Mehrere Betroffene berichteten gegenüber unserer Redaktion, kurzfristig einen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen zu haben und über die Aufhebung ihrer Quarantäne unterrichtet worden zu sein. Die Polizei habe dennoch bei einigen Haushalten die Anwesenheit von Quarantäne-Pflichtigen überprüft und teilweise niemanden angetroffen. „Vielleicht war die Information noch nicht bis in die letzten Glieder der Exekutive vorgedrungen“, sagt Peter Drews. Es werde für die betroffenen Leute selbstverständlich keine Konsequenzen in Form von Bußgeldern geben, fügt er hinzu.