Kreis Holzminden (r). Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass auch Urlauber aus anderen Bundesländern in niedersächsischen Hotels und Herbergen übernachten dürfen. Damit fällt die entsprechende Klausel in der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ab sofort können auch im Weserbergland wieder überall in Gäste aus allen Bundesländern aufgenommen werden.
Der Antragsteller, der in Nordrhein-Westfalen wohnt und ab dem 22. Mai 2021 einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hat, hatte sich gegen das Verbot in § 8 Abs. 2 Satz 1 der Corona-Verordnung gewandt. Durch diese Vorschrift wird geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dies sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar, argumentierte der Antragsteller. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichtes ist dieser Argumentation gefolgt, weil das Verbot eine unverhältnismäßige Schutzmaßnahme sei, die kaum zur Pandemieeindämmung beitrage. Es gebe keine verlässlichen Daten, welche Zahl von infizierten Personen auf Reisen innerhalb des Bundesgebiets zurückzuführen seien. Durch die ohnehin bereits in der Verordnung vorgesehene Begrenzung auf 60 Prozent der Kapazität bei Hotels, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Wiederbelegungssperre von einem Tag für Ferienwohnungen und -häuser sei gewährleistet, dass es in den Unterkünften und an den Urlaubsorten zu keinen höheren Infektionsgefährdungen komme.