Kreis Holzminden (r/ kp). Mit der am späten Abend des 21. Mai 2021 beschlossenen Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung entfällt die Testpflicht im Einzelhandel unterhalb einer Inzidenz von 50 ab dem 25. Mai 2021. Seit dem 18. Mai 2021 liegt die täglich vom Robert Koch Institut(RKI) übermittelte Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Holzminden unter 50, so dass die erforderlichen Voraussetzungen für den Wegfall der Testpflicht erfüllt sind.
"Derzeit arbeiten wir für den Kreis Holzminden an einer Allgemeinverfügung", bestätigt der Landkreis auf Nachfrage. Sollte sie im Laufe des Tages noch veröffentlicht werden, würde die Testpflicht für den Einzelhandel bereits morgen entfallen, heißt es weiter. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über dem Wert von 50 liegen, wird wieder eine Testpflicht eingeführt. Eine Testpflicht-Lockerung würde erst dann wieder in Kraft treten, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 liegt.