Kreis Holzminden (r). Am 21. Mai hat das niedersächsische Kultusministerium per Pressemitteilung kommuniziert, unter welchen Bedingungen die Schulen wieder in den Normalbetrieb gehen können. Ein Wechsel von Szenario B (Wechselmodell) nach Szenario A (alle Schüler*innen gehen zur Schule) kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Inzidenzwert 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) unterschritten ist. Dann sei durch den Landkreis eine Allgemeinverfügung zu erstellen, die festlegt, dass ab dem übernächsten Tag das Szenario gewechselt wird. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in der folgenden Kalenderwoche, um Vorlaufzeit zu schaffen.
Am 27. Mai wurde diese Information noch einmal von Seiten des Ministeriums konkretisiert. Wenn ein Landkreis in einer Allgemeinverfügung den Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 oder 50 in einem anderen Bereich (z. B. für den Einzelhandel) bereits festgestellt hat, so gilt diese Feststellung auch in Bezug auf die jeweiligen Maßnahmen im schulischen Bereich. Diese Feststellung wurde vom Landkreis Holzminden bereits am 25. Mai mit der Allgemeinverfügung zur Testpflicht im Einzelhandel getroffen.
Allerdings liegt der Inzidenzwert heute bei 52,5. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes bleibt es aufgrund eines diffusen Ausbruchsgeschehens im Landkreis vorerst dabei, dass die Inzidenz über der Grenze von 50 bleiben wird. Insbesondere werden im Bereich der Schulen vermehrt Fälle, die zu Allgemeinverfügungen bezüglich der Quarantäne von Schülergruppen führen, verzeichnet.
Um dem Szenario, dass die Schulen bereits wieder am Folgetag in das Wechselmodell gehen, vorzubeugen, hat sich der Landkreis Holzminden entschieden, die Schulen noch nicht zum 31. Mai zu öffnen. Die Schulen, Schüler*innen und Eltern wurden bereits darüber unterrichtet, dass eine Öffnung zum 31. Mai nicht erfolgen wird.