Holzminden (kp). Seit Sonntag gilt für den Landkreis Holzminden die Warnstufe II. Damit einhergehend haben sich auch für Geimpfte und Genesene deutlich verschärfte Maßnahmen ergeben. Bei körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel der Besuch beim Friseur, bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt oder auch der Besuch im Fitnessstudio: Es gilt die 2Gplus-Regel. Neben dem Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder des Genesenen-Status muss nun stets ein tagesaktueller, zertifizierter Test vorgelegt werden.
Das Problem: Das Testangebot in Holzminden reichte bisher kaum aus. Wer dieser Tage einen Termin im kommunalen Testzentrum „Parkplatz Nordstraße“ buchen möchte, braucht viel Glück, um noch einen freien Termin zu bekommen. „Wir befinden uns derzeit voll an der Kapazitätsgrenze“, sagt Jens-Martin Wolff auf Nachfrage.
Momentan liegen jedoch noch einige Anträge für private Teststationen beim Gesundheitsamt. Grünes Licht gab es gestern für das Testzentrum „Weser“ in der Oberen Straße 11. „Wir haben gestern die Erlaubnis zur Öffnung bekommen und auch sofort geöffnet“, sagen die Betreiber Sagir-Ngyuyen. Zukünftig wollen sie montags bis sonntags von 9 bis 19 Uhr eine Testmöglichkeit anbieten. „Man kann auch spontan vorbeikommen“, sagt Sagir. Dabei denke er vor allem an ältere Menschen, die nicht so technikaffin sind. Besser sei es jedoch, man würde sich vorher einen Termin holen. „Das geht bei uns ganz leicht über ein QR-Code-Scannverfahren“, fügt er hinzu. Also: Den QR-Code an der Fensterscheibe des Testzentrums per Handykamera einscannen und den Link öffnen oder gleich hier einen Termin holen.
Eine weitere Testmöglichkeit soll in der Oberen Straße 29 entstehen. Hier steht Jean-Marc Meier mit seinem „Test Zentrum Holzminden“ kurz vor der Eröffnung. „Ich bin startklar, ich warte jeden Tag darauf, dass sich das Gesundheitsamt bei mir meldet und ich loslegen darf“, sagt er. Doch bisher sei er jedes Mal vertröstet worden. „Jeden Tag bekomme ich dutzende Anfragen von Menschen, die sich testen lassen wollen und jeden Tag vertröstet mich das Gesundheitsamt wieder“, sagt Meier. Er sei bereits seit einer Woche testbereit. Die genauen Öffnungszeiten will er bekanntgeben, wenn er endlich wisse, dass er mit dem Testen beginnen kann. Wichtig sei ihm vor allem die Zeit abzudecken, die vom kommunalen Testzentrum nicht ausreichend abgedeckt werden kann. „Ich möchte vor allem am Wochenende, also Samstag und Sonntag, für ein großzügiges Testangebot sorgen“, fügt er hinzu.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich online einen Termin für die Teststation auf dem Kauflandparkplatz zu holen.
Wie lange sich Niedersachsen und der Kreis Holzminden in der Warnstufe II befinden, hängt von der täglichen Entwicklung der Corona-Zahlen ab. Damit im Kreis Holzminden wieder die Warnstufe I gilt, müsste zum Beispiel der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen. Gestern hatte der Landkreis eine Inzidenz von 94, heute liegt sie wieder bei 132.
Eine abnehmende Tendenz ist derzeit bei der niedersächsischen Hospitalisierung zu beobachten. Diese liegt seit gestern erstmals wieder mit 5,9 unter dem für die Warnstufe II ausschlaggebende Wert 6. Der Trend konnte sich heute bestätigen: Am heutigen Dienstag liegt die Hospitalisierung bei 5,8.
Info: Die Tests in den Testzentren sind kostenlos. Zudem wird Niedersachsen am Wochenende eine neue Verordnung veröffentlichen. In einem Ausblick kündigte die Staatskanzlei sogar Erleichterungen an. "Generell sollen zwei Erleichterungen für die 2G plus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden", heißt es. Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaber von Gastronomiebetrieben oder die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und eine Kundin oder ein Kunde zusammenkommen.
Foto: Kai Pöhl