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Samstag, 21. Dezember 2024 Mediadaten
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Holzminden (kp). Von Heiligabend bis zum 2. Januar soll niedersachsenweit die Warnstufe 3 gelten. Dies kündigte Ministerpräsident Stephan Weil am gestrigen Freitag an und verhängte damit eine „Weihnachtsruhe“, um der akuten vierten Welle und der neuen Omikron-Variante entgegenzuwirken. „Sehr besorgt“, sei Minister Weil über das, was angesichts des derzeitigen Pandemie-Geschehens womöglich noch im nächsten Jahr auf uns zukommen könne. Deswegen sollen ab dem 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar verschärfte Maßnahmen gelten - und zwar im ganzen Bundesland.

Neben den Regelungen, die bereits unter Warnstufe 3 in der Verordnung hinterlegt sind, soll es für diesen Zeitraum noch einige Sonderregelungen geben. „Eine betrifft private Zusammenkünfte“, sagt Stephan Weil. Bisher dürfen sich 50 Geimpfte privat zusammen treffen. „Wir reduzieren die Obergrenze in dem genannten Zeitraum auf 25“, fügt Weil hinzu. Zudem sollen sämtliche Tanzveranstaltungen verboten werden und Discotheken geschlossen bleiben.

In dieser Zeit geschlossen werden sollen auch sämtliche Weihnachtsmärkte, so verkündet es die Staatskanzlei. Das würde demnach auch das Aus für den Holzmindener Weihnachtsmarkt bedeuten. Ob der Weihnachtsmarkt schon vorher schließt oder seinen letzten Öffnungstag am 23. Dezember haben wird, steht nicht fest. Betreiber Ralf Schwager war am heutigen Samstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Holzmindener Weihnachtsmarkt sollte in dieser Saison ohnehin am 2. Januar, und damit kürzer als sonst, beendet werden.

Für Ungeimpfte gelten während dieses Zeitraums wesentlich strengere Beschränkungen. Hier sollen die Kontakte auf einen Haushalt plus zwei Personen reduziert werden. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre. Im Einzelhandel gilt 2G und 2Gplus in weiteren Bereichen, solange die Kapazität nicht auf maximal 70 Prozent gesenkt wird. 

Für den Schulbereich verkündet die niedersächsische Staatskanzlei: „Es wird keine Änderung beim Ferientermin geben.“ Die Weihnachtsferien dauern vom 23. Dezember bis 7. Januar 2022. „Der letzte Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22. Dezember“, heißt es. Dafür wird es vom 20. bis 23. Dezember eine dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht geben. „Per formlosen Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für bis zu drei Tage vom Präsenzunterricht befreien.“

Foto: Kai Pöhl

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