Holzminden (red). Zusätzlich zu den bereits getroffenen Maßnahmen einer verpflichtenden Terminabsprache sowie der Einhaltung der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, zulässig getestet) werden aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante des Covid-21-Virus bei geplanten Terminen in der Stadtverwaltung Holzminden nunmehr die Anforderungen an die zu tragenden Masken erhöht. Zur Sicherheit der Besucher*innen sowie der Beschäftigten sind ab sofort grundsätzlich FFP-2-Masken oder gleichwertige Masken als Zutrittsanforderung zu tragen. Kinder von 0 bis 5 Jahren sind unverändert von der Maskentragepflicht befreit, von 6 bis 14 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Erst für Jugendliche ab 15 Jahren gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Bürgermeister Belke appelliert weiter an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger: „Wir tun alles, um die Serviceleistungen der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger auch unter Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen dienen letztlich dem Schutz von uns allen und sind unvermeidlich“.