Hannover/Holzminden (red). Mit dem heute von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat der Landtag ein Gesetzgebungsverfahren gestartet, um Bürgerbusvereinen finanziell und ohne viel Bürokratie zu helfen. Durch eine Pauschale vom Land – mindestens 3.000 Euro jährlich – soll die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.
„Bürgerbusvereine, die ehrenamtlich Linienverkehr im Rahmen fester Fahrpläne und Bedienzeiten anbieten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Sie schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum“, die heimische Abgeordnete Sabine Tippelt (SPD): „Insbesondere Menschen ohne eigenen Pkw profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Vereine, wie der BürgerBus Bodenwerder-Polle tragen somit auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen.“
Die Vereine sind aber besonderen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite unterliegen ihre Verkehrsangebote und damit die Vereinstätigkeit einer gesetzlichen Betriebspflicht. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der nun möglichen Pauschale sollen diese Vereine jetzt unterstützt werden.
„Wir wollen Bürgerbusvereine stärker unterstützen, da sie ein wichtiges Puzzleteil der Mobilitätswende im ländlichen Raum sind. Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, die einen durchgehend zuverlässigen Fahrplanbetrieb aufrechterhalten, verdienen Wertschätzung und Entlastung durch die Unterstützung“, erläutert Tippelt abschließend.
Hintergrund:
Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch kann, anders als befristete Förderprogramme, den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit bieten. Die Gewährung in Form einer Pauschale – mindestens 3.000 Euro jährlich – soll den Verwaltungsaufwand minimieren. Eine Einzelabrechnung von Klein- und Kleinstbeträgen stünde in keinem Verhältnis zur Summe der insgesamt für die Pauschalen aufgebrachten Landesmittel. Auch stünde es dem Ziel dieses Gesetzes, die Vereinsorganisation zu entlasten, entgegen, den Vereinen neue Organisationsaufgaben in Form von aufwendigen Nachweispflichten aufzubürden.
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