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Donnerstag, 12. Dezember 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Die medizinische Versorgung im Landkreis Holzminden entwickelt sich wieder positiv. So hat die RGZ Holzminden GmbH die Neuaufnahme eines Regionalen Gesundheitszentrums in den Niedersächsischen Krankenhausplan beim Sozialministerium beantragt. Demnach sollen im ehemaligen Krankenhaus 18 internistische und 2 chirurgische Betten in enger Kooperation mit dem kommunalen MVZ betrieben werden. Am 13. November 2024 wird der Krankenhausausschuss darüber entscheiden.  

Am 24. Oktober lade ich ein, sich über diese neue Entwicklung zu informieren. Im Rahmen meines Landtagsstammtisches wird RGZ-Geschäftsführer Tobias Orthmann gemeinsam mit dem Geschäftsführer des kommunalen MVZ Ingo Goldammer das Konzept vorstellen. Die Gäste werden erfahren, welche Chancen sich daraus für die Gesundheitsversorgung ergeben und welche positiven Effekte sich für das Ambulante Operationszentrum ergeben. Besonders erfreulich ist die Möglichkeit, dass Belegärzte an das kleine Krankenhaus in Holzminden zurückkehren können.

Diese Informationen dürften auch für die niedergelassenen Ärzte in Holzminden von besonderem Interesse sein. Alle sind daher herzlich eingeladen. 

Am 24. Oktober um 18 Uhr besteht zunächst die Möglichkeit, die neuen Praxisräume des kommunalen MVZ zu besichtigen. Treffpunkt ist der Eingang des ehemaligen Krankenhauses am Forster Weg. Im Anschluss ab ca. 19 Uhr beginnt der Landtagsstammtisch im „Grünen Saal“ des früheren Schwesternwohnheims an der Erwin-Böhme-Straße. 

Hier soll die politische Einordnung der in Niedersachsen entwickelten Idee der Regionalen Gesundheitszentren diskutiert werden. Die Idee entstammt der Enquete-Kommission „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ des Niedersächsischen Landtages aus der letzten Legislaturperiode. Die damalige SPD/CDU-Regierung hat diese Möglichkeit im Krankenhausgesetz verankert, für die inzwischen Fördermittel in Millionenhöhe zur Verfügung stehen. 

Entscheidend für den Erfolg wird aber die seit langem angekündigte Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sein. Die Umsetzung der Vorhaltepauschale auch für kleine Krankenhäuser ist zwingend erforderlich. 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fragen beantwortet mein Wahlkreisbüro unter buero@uwe-schuenemann oder Telefon 0151 17900986.

Foto: Büro Uwe Schünemann MdL

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