Holzminden (red). Der Stadtrat Holzminden hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, das Begrüßungsgeld für Studierende an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 abzuschaffen. Bereits eingereichte Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, werden noch nach der bisherigen Richtlinie bearbeitet.
Das Begrüßungsgeld wurde 2012 eingeführt, um Studierenden den Umzug nach Holzminden zu erleichtern und sie zu ermutigen, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt anzumelden. Die Maßnahme war auch als Zeichen der Unterstützung für den Hochschulstandort gedacht. Studierende erhielten einmalig 300 Euro, wenn sie an der HAWK eingeschrieben waren und ihren Hauptwohnsitz nach Holzminden verlegten.
Begrenzter Erfolg und Haushaltskonsolidierung
In den letzten Jahren zeigte sich jedoch, dass die gewünschte Wirkung der Richtlinie nur eingeschränkt erreicht wurde. Zwischen 30 und 50 Anträge wurden jährlich gestellt, was zu freiwilligen Ausgaben von etwa 9.000 bis 15.000 Euro führte. Diese Zahlen reichten laut Verwaltung nicht aus, um nachhaltig die Einwohnerzahl oder den Standort der HAWK zu stärken.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Holzminden und der Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises, Einsparmaßnahmen zu ergreifen, entschied der Stadtrat, diese freiwillige Leistung zu beenden. Mit dem Wegfall des Begrüßungsgeldes sollen ab 2025 Einsparungen von jährlich rund 10.000 bis 15.000 Euro erzielt werden.
Nachlauf bei Anträgen erwartet
Da die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erst nach einem Jahr erfolgt, rechnet die Stadtverwaltung mit einem Nachlauf von Anträgen, die noch im Jahr 2025 bearbeitet werden. Dies betrifft alle Anträge, die bis Ende 2024 eingereicht wurden.
Die Stadt Holzminden hofft, mit dieser Maßnahme die finanzielle Situation zu stabilisieren und den Anforderungen der Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Zugleich wird betont, dass andere Maßnahmen zur Unterstützung der HAWK und ihrer Studierenden weiterhin geprüft und umgesetzt werden könnten.