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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Kreis Holzminden (r). Was die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung angeht, hat der Landkreis Holzminden gute Erfahrungen gemacht. Durch vorausschauende Planung im Regionalen Raumordnungsprogramm 2000 ist seinerzeit keine große Diskussion darüber aufgekommen, wie und wo Windenergie genutzt werden konnte. Eine ähnlich große Akzeptanz und Übereinstimmung mit den Interessen aller erhoffen sich die Planer des aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramms auch. Allerdings haben sich Gesetzgebung und Rechtsprechung seit der Jahrtausendwende grundlegend verändert.

„Das hatte natürlich Auswirkungen auf unser Planungskonzept“, erklärt Michael Karwasz aus dem Bereich Kreisentwicklung des Landkreises. Heutzutage sei es zudem wichtig, den Planungsprozess so zu gestalten, dass er möglichst transparent und nachvollziehbar sei, ergänzt Karwasz. Jede Begrenzung der Vorranggebiete und jedes Auswahlkriterium sei deshalb einzeln zu begründen

Die Kriterien

Im ersten Arbeitsschritt war für die Kreisentwickler*innen zwischen harten und weichen Kriterien für Tabuzonen zu unterscheiden. Straßen oder Eisenbahnstrecken etwa können entweder aus rechtlichen oder aus faktischen Gründen nicht überbaut werden, also gibt es hier harte Ausschlussgründe. Auch eine zu große Nähe zu Wohngebieten zählt wegen möglicher Lärmbelästigung dazu. Der Abstand bewohnten Gebieten errechnet sich hier aus der Höhe der Windkraftanlage. Ist diese beispielsweise wie heute üblich 230 Meter hoch, beträgt der Mindestabstand zum nächsten Wohnhaus das Doppelte, also 460 Meter. Und auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die es im Landkreis Holzminden ja reichlich gibt, geben unumgehbare Tabuzonen vor.

Grundsätzlich ist die Planung von Windkraft im RROP sowieso ein Spagat: Denn einerseits hat sich der Landkreis per Kreistagsbeschluss auch selbst Klimaschutzziele gesetzt, die auch einen höheren Anteil von erneuerbarer Energie zulassen sollte. Andererseits jedoch sollten natürlich auch anderweitige wirtschaftliche Interessen oder – nicht zuletzt – auch die der Bevölkerung nicht zu kurz kommen. Hier kommen dann die von der Kreisentwicklung selbst festgelegten weichen Kriterien für Tabuzonen ins Spiel.

Als großflächige weiche Tabuzone ist nach Vorgaben des Landes Niedersachsen der Wald festgelegt worden. Denn der sollte nur dann für die Windenergiegewinnung genutzt werden, wenn er bereits durch technische oder bauliche Einrichtungen vorgeschädigt ist. Im Landkreis Holzminden ist das nirgendwo der Fall. Darüber hinaus haben die RROP-Planer*innen die Abstände von möglichen Windkraftanlagen zu Siedlungen über das erforderliche Minimum hinaus ausgeweitet. Um eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu bekommen, wurde um Wohn- und Erholungsgebiete eine Schutzzone von 850 Metern festgelegt. Einzeln stehende Wohnhäuser bekamen immerhin noch einen Schutzring von 690 Metern, was einer dreifachen Anlagenhöhe entspricht.

Alle übriggeblieben Flächen wurden im nächsten Schritt dann daraufhin noch einmal überprüft, ob sich die Nutzung von Windenergie dann wirklich auch in diesen Gebieten durchsetzen kann oder ob es andere Belange gibt, die dem im Einzelfall entgegenstehen. Am Ende blieben nur noch drei Flächen im Landkreis Holzminden übrig. Dabei handelt es sich um die bereits bestehende Windvorrangfläche bei Heyen, eine Fläche bei Lichtenhagen und eine Fläche am nordöstlichen Sollingrand bei Heinade und Braak. Die Gesamtgröße dieser Gebiete zusammen beträgt etwa 252 Hektar.

Die Flächen

Die wohl strittigste Fläche liegt zwischen Heinade und Braak. Hier gibt es aufgrund der Nähe zum bestehenden europäischen Vogelschutzgebiet und der historischen Kulturlandschaft des Holzberges große Bedenken. Aufgenommen wurde diese Fläche ins RROP deshalb auch nur, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung genügender Flächen für die Windkraftgewinnung besteht. Die Einzelprüfung hatte ergeben, dass es keine andere Alternativen gibt.

Die neue Fläche in Heyen deckt sich zum großen Teil mit der bestehenden Vorrangfläche des alten RROP. Eine Verschiebung der Fläche ergibt sich aufgrund der Höhe der neuen Anlagen. Die Anlagen können heutzutage nicht mehr so nahe an den Orten platziert werden. Deswegen musste der Abstand zum Ort Wegensen vergrößert werden. Eine Ausweitung konnte in Richtung des Ortes Heyen vorgenommen werden, sodass zukünftig zu beiden Orten der gleiche Abstand eingehalten werden kann.

Das Gebiet zwischen Lichtenhagen und Ottenstein schließlich musste im Zuge der Planung mehrmals verkleinert werden. Zum einen hatte die Bundeswehr hier die Nutzung von Tieffluglinien geltend gemacht, weshalb ein Teil im Osten wegfiel. In Westrichtung wiederum musste der Abstand zum Ort Neersen eingehalten werden. Da dieser Ort bereits an seiner West- und Nordseite von Windenergieanlagen umgeben ist, wurde für ein Minimum an freier Sicht für die ansässige Bevölkerung ein Schutzabstand von 2,5 km eingehalten.

Durch Ausweisung der drei neuen Gebiete im RROP-Entwurf  werden die Flächen für Windkraft gegenüber dem RROP 2000 kaum ausgeweitet. Durch die Effizienz der heutigen Anlagen jedoch lässt sich die Energiegewinnung um 25 Prozent steigern. Die Rechnung schließt die schon bestehenden Anlagen außerhalb von den zukünftigen Vorranggebieten nicht mit ein. Diese haben Bestandsschutz und dürfen weiterbetrieben werden. Für die Bilanz des Landkreises werden sie aber nicht miteingerechnet, so dass während der Laufzeit der alten Anlagen eine noch höhere Energiegewinnung erreicht werden kann.

Foto: Peter Drews

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