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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Hannover (red). Private Initiativen sollen künftig ihr Stadtquartier oder ihren Ortsteil besser stärken oder wiederbeleben können. Ein entsprechender Gesetzentwurf (Niedersächsisches Quartiersgesetz, NQG) wird jetzt in den Landtag eingebracht. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. Niedersachsens Bauminister Olaf Lies: „Damit wollen wir Einzelhändlern sowie Dienstleistern und Unternehmen aber auch Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit an die Hand geben, um die Attraktivität von Innenstadt- und Stadtteilquartieren zu steigern.“ Auch die heimische Abgeordnete Sabine Tippelt (SPD) begrüßt diese Möglichkeit: „Dieser gesetzliche Rahmen schafft eine Grundlage für eine gelebte Solidarität. Eine Nachbarschaft, die sich um sich selbst und ihr Umfeld kümmert, ist ein gutes Beispiel für ein solides gesellschaftliches Fundament.“

Das Niedersächsische Quartiersgesetz ermöglicht eine verlässliche Finanzierung der privat organisierten und eigenverantwortlich umgesetzten Maßnahmen zu Aufwertung eines Quartiers. Für das Antragsverfahren muss sich zunächst eine Quartiersgemeinschaft bilden. Eine Antragstellung ist dann möglich, wenn mindestens 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche im angestrebten Quartier zustimmen. Die Quartiersgemeinschaft legt anschließend ein fünfjähriges Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vor. Die Finanzierung erfolgt durch eine Sonderabgabe aller Grundstückseigentümer im Quartier. „So kann jeder, der in seinem Quartier etwas verändern und bewegen möchte, mitmachen. Geschäftsleute, Bewohner, Grundeigentümer oder Mieterinnen und Mieter können sich vor Ort zu einer Quartiersgemeinschaft zusammenzuschließen und ihr Wohnumfeld in Eigenregie stärken und attraktiver gestalten“, so Lies.

 

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