Niedersachsen (red). Vielfach herrscht Verunsicherung insbesondere bei Gastronomen, Einzelhändlern und Reiseveranstaltern über den Schadensausgleich infolge der Corona-Krise. Nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann wurde die Überbrückungshilfe vereinfacht und ausgebaut. Zudem steht die Hotline 030 530 199 322 für Fragen zur Verfügung.
Anträge zum neuen Programm Überbrückungshilfe III können ab sofort bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt erneut über die Steuerberater, Rechtsanwälte und Buchprüfer. Die Laufzeit dieses Programms reicht vom 01. 01.21 bis zum 30. 06. 21.
Unternehmen, die vom November und Dezember-Lockdown betroffen, aber für die November- und Dezemberhilfe nicht antragsberechtigt waren, können sogar rückwirkend für November- und Dezember Ihre Fixkosten geltend machen. Das neue Programm sieht für eine Reihe von Branchen (Tourismus, Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft) umfangreiche Sonderregelungen vor wie z.B. zusätzliche Personalkostenpauschalen, Abschreibungsmöglichkeiten für Saisonwaren und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen. Dies ermöglicht eine auskömmliche Förderung von bis zu 1,5 Mio. EUR pro Monat.
Für verbundene Unternehmen ist sogar eine Förderung von bis zu 3 Mio. EUR möglich. Für Soloselbständige wird eine Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 EUR eingeführt. Die zeitnah auszuzahlenden ersten Abschläge werden anfangs bei bis zu 100.000 EUR liegen und später auf bis zu 800.000 EUR (100.000 EUR je Monat) erhöht werden.
Die Landesregierung hat neben der Förderung des Bundes bereits im vergangenen Jahr ein Investitions- und Innovationsprogramm aufgelegt. „Die Nachfrage war enorm,“ so Uwe Schünemann. Die ursprünglich vorgesehenen 450 Mio. € wurden nunmehr von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann um weitere rund 350 Mio. € aufgestockt. Die Anträge werden nunmehr wieder zügig bearbeitet. „Ganz wichtig ist der vorzeitige Maßnahmebeginn“, der laut des heimischen Landtagsabgeordneten nunmehr von der NBank erteilt wird.