Holzminden (red). Bei Starkregen und Hochwasser kommt den oberirdischen Gewässern eine wichtige Bedeutung als Abfluss- und Rückhalteraum zu. Daher ist es wichtig, die Gewässer nicht mit Gartenabfällen wie Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt zu belasten. Leider wird allerdings von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden in der letzten Zeit wieder häufiger Ablagerungen von Gartenabfällen in der Nähe von Bächen und Teichen festgestellt.
Gerade an kleinen Gewässern können Durchlässe durch angeschwemmte Gartenabfälle verstopfen, das Wasser kann dann nicht mehr ordnungsgemäß abfließen. Auch kann durch das Verrotten der Gartenabfälle im Wasser ein Gewässer „kippen“, was neben einer erheblichen Geruchsbelästigung auch einen schweren ökologischen Schaden an Bächen und Teichen verursacht. Gartenabfälle sollten daher nicht in der Nähe von Gewässern abgelagert werden. Wer das dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz und kann mit ein Bußgeld bekommen.
Wasserentnahmen aus Gewässern zur Gartenbewässerung
Im Rahmen des Gemeingebrauchs ist das Schöpfen mit Handgefäßen, z.B. mit Gießkannen oder Eimern, aus oberirdischen Gewässern zur Gartenbewässerung erlaubt und bedarf keiner behördlichen Genehmigung, soweit nicht die Rechte anderer das verbieten. Eine Wasserentnahme durch Abpumpen oder durch das Aufstauen eines Gewässers ist allerdings nur zulässig, wenn vorher eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erteilt wurde. Eine unerlaubte Wasserentnahme stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bei Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer: 05531/ 707-715 und E-Mail: