Holzminden (red). Wenn in den 1960er bis 1980er-Jahren am 17. Juni vor den Dienstgebäuden aller Behörden die Flaggen wehten, geschah dies an einem gesetzlichen Feiertag: dem damaligen „Tag der Deutschen Einheit“. Der von den Nationalsozialisten begonnene Zweite Weltkrieg hatte zur Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen geführt, aus denen zwei Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftssystemen entstanden. In der damaligen DDR kam es am 17. Juni 1953 zu einem Volksaufstand, der mithilfe sowjetischer Truppen niedergeschlagen wurde. In der BRD wurde dieser Tag in den Folgejahren ein gesetzlicher Feiertag und „Nationaler Gedenktag“, an dem alljährlich der Wunsch nach einer Wiedervereinigung artikuliert wurde.
Die historische Entwicklung hat dazu geführt, dass der „Tag der Deutschen Einheit“ heute auf ein anderes Datum fällt: den 3. Oktober. Als 1990 die Wiedervereinigung nicht mehr ein Wunsch blieb, sondern Realität wurde, verlor der 17. Juni seine tagespolitische Bedeutung. Die Ereignisse des Jahres 1953 werden aber nach wie vor als fester und bedeutender Teil der deutschen Geschichte betrachtet, so dass weiterhin an diesem Tag die Flaggen wehen. Der Name des Gedenktages ist allerdings länger und sperriger geworden. Er heißt jetzt: „Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR“.