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Freitag, 01. November 2024 Mediadaten
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Grundsätzlich handelt es sich bei einem Anhänger um ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb. Mit dem Zugfahrzeug verbunden sorgt er für zusätzlichen Stauraum.

Holzminden (red). Egal ob Campingtrip, Pferdetransport oder Großeinkauf im Baumarkt – für viele Situationen ist ein Anhänger die perfekte Lösung, um etwas von A nach B zu befördern. Bevor jedoch angekuppelt und die Erweiterung des autoeigenen Stauraums ausgenutzt werden kann, gibt es einige Aspekte zu beachten. Wofür soll dieser verwendet werden? Welcher Führerschein wird benötigt? Muss ein Anhänger zur Hauptuntersuchung und wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus? Andreas Röll, Leiter der TÜV NORD-Station Holzminden, gibt einen Überblick.

Anhänger ist nicht gleich Anhänger

Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb. Für den Betrieb wird dieses mit einem Zugfahrzeug verbunden und sorgt so für einen zusätzlichen Stauraum. Die Auswahl an verschiedenen Varianten ist mindestens so groß wie die Einsatzmöglichkeiten. Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Anhänger zuzulegen, sollte sich somit zunächst diese grundlegenden Fragen stellen: Was soll transportiert werden und welches Modell kommt dafür infrage? 

Röll erläutert: „Der Begriff Pkw-Anhänger ist eine Sammelbezeichnung für kleinere Varianten. Es gibt sie in offener oder geschlossener Bauweise. Koffer-Anhänger haben einen geschlossenen Aufbau und den Vorteil, dass die Ladung besser gesichert werden kann.“

Es gibt sie auch mit Kippfunktion. Diese eignen sich besonders für den Transport von Baumaterialien oder Schüttgut. ## Möchte man ein anderes Fahrzeug befördern, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Röll führt aus: „Neben Autotransportanhängern gibt es spezielle Modelle für Motorräder oder Boote.“ So sind Motorradtransporter kleiner und leichter und wahlweise mit Kipp- oder Rampenfunktion zu haben.

Wer hingegen ein Boot besitzt, sollte auch über einen speziellen Bootstrailer verfügen. „Der Anhänger muss zum jeweiligen Wasserfahrzeug passen. Es gibt Ausführungen für Motor-, Segel-, Ruderboote und die meisten anderen schwimmenden Transportmittel“, präzisiert Andreas Röll.

Beim Befördern von mehreren Booten, wird ein Doppelstock- oder Etagen-Trailer benötigt. Grundsätzlich sind diese nicht zu verwechseln mit Slipwagen, die dazu dienen, Boote ins Wasser zu lassen oder an Land zu holen. Röll ergänzt: „Es existieren aber auch Zwei-in-einsLösungen, bei denen der Trailer als Slipwagen genutzt werden kann.“

Die Beförderung lebender Tiere bedarf immer besonderer Vorsicht. Mittels Pferdeanhänger lassen sich Pferde beispielsweise auf neue Weiden oder zu Turnieren bringen.

„Sie sind eine Art mobile Box und meist für ein oder zwei Tiere ausgelegt. Die Heckklappe fungiert als Rampe“, so der Stationsleiter. Auch für kleine Haustiere, wie Hunde gibt es spezielle Anhänger. Diese finden vor allem bei der Polizei und dem Zoll Anwendung. Nichtsdestotrotz müssen auch Haustiere während der Fahrt entsprechend gesichert werden. „Fest installierte Transportboxen eignen sich für viele Kleintiere, da sie wesentlich sicherer sind als Haltegeschirre oder Sicherheitsgurte“, erklärt der TÜV-Experte. Sie verhindern ein Umherfliegen im Falle einer starken Bremsung.

Angehängt nur mit dem richtigen Führerschein

Welcher Anhänger welchen Führerschein erfordert, hängt vor allem vom Gewicht des Hängers ab. Grundsätzlich gilt: Wer über die Führerscheinklasse B verfügt, darf ein Zugfahrzeug mit angehängter Transportmöglichkeit führen. Allerdings darf dieser ein Maximalgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Ebenfalls zu beachten ist das Gewicht des Gesamtgespanns. „Hat man den B-Führerschein, sind 3,5 t die Obergrenze für das Gespann. Wiegen Hänger und Gesamtgespann mehr als das, wird die Führerschein-Schlüsselzahl B 96 benötigt“, ergänzt der Stationsleiter.

Mit dieser Ergänzung steigt das zulässige Gesamtgewicht auf 4,25 t. Der Erwerb der eigenständigen Führerscheinklasse BE, auch Anhängerführerschein genannt, erlaubt ein Gesamtgewicht der Konstellation von 7 t. Sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger dürfen mit dieser Fahrerlaubnis einzeln 3,5 t wiegen. Und wenn es noch schwerer wird? Röll weiß: „Mit C 1 betritt man die Schwergewichtsklasse. Die zulässige Gesamtmasse darf hier zwischen 3,5 t und 7,5 t liegen.“

Gut versichert und geprüft

Alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen zur Hauptuntersuchung, sind versicherungs- und steuerpflichtig. Das gilt auch für den Stauraum auf Rädern. Im Gegensatz zum Auto ist der Termin zur Hauptuntersuchung für den Hänger nach dem Gewicht geregelt – vor allem das Gesamtgewicht ist entscheidend. Andreas Röll erklärt: „Man kann sich zwei einfache Regeln merken. Liegt das Gewicht unter 750 kg, ist die erste HU nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Beträgt das Gesamtgewicht aber mehr als 750 kg und weniger als 3,5 t muss der Anhänger von Anfang an im Zwei-Jahres-Rhythmus zur Prüfung.“

Diese Termine einzuhalten, schützt vor Bußgeldern und letztlich auch vor Unfällen, denn der Hänger muss ebenso intakt sein wie ein motorisiertes Fahrzeug. Schließlich sind hier Bremsen, Licht, Reifen, Federung und Aufhängung verbaut. Den Anhänger regelmäßig genau unter die Lupe zu nehmen und alle diese Komponenten durchchecken zu lassen, ist Pflicht und sorgt für Sicherheit.

Ein für den Straßenverkehr zugelassener Anhänger muss gesetzlich versichert sein. Für welche Art der Versicherung man sich entscheidet, ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, ist jedem selbst überlassen. „Je nach Versicherung ist der Hänger bei Schäden, Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus abgesichert“, ergänzt Röll. Ebenso wie Fahrzeuge sind auch Anhänger steuerpflichtig, da sie zugelassen werden müssen und ein Kennzeichen erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit der Steuerbefreiung: „Anhänger zu Sport- und Hobbyzwecken erhalten ein grünes Kennzeichen und sind somit von der Steuer befreit. Darunter fallen Modelle zum Transport von Pferden oder Booten“, so der Stationsleiter.

Allerdings dürfen sie damit auch nur für eben solche Zwecke verwendet werden. Eine Nutzung mit grüner Nummer beispielsweise für einen Umzug wäre Steuerhinterziehung. Bei allen anderen Hängern richtet sich die Höhe der Steuer nach dem Gewicht.

Die Anschaffung eines Anhängers sollte keineswegs leichtfertig entschieden werden. Der Tipp von Röll: „Wer nur selten einen benötigt, ist wahrscheinlich mit einem Leihgerät besser beraten. Der Kauf und der Besitz eines Anhängers sind mit Kosten verbunden, die sich bei vereinzelter Nutzung nicht unbedingt bezahlt machen.“

Foto: TÜV NORD / istock_Reimphoto

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