Holzminden (red). Mit Pferdestärken unterwegs zu sein, bedeutet nicht nur, motorisierte Kraftfahrzeuge zu bewegen – auch Kutschen und Planwagen zählen dazu. Damit diese sicher und vorschriftsmäßig am Straßenverkehr teilnehmen können, müssen sie in regelmäßigen Abständen technisch überprüft werden. Ist alles frei von Mängeln, erhalten sie die Plakette vom TÜV NORD. Da gewerblich genutzte Pferdefuhrwerke für die Beförderung von Personen oder Gütern jederzeit verkehrssicher sein müssen, ist eine jährliche Prüfung der technischen Sicherheit durch amtlich anerkannte Sachverständige notwendig. Gemeinsam mit der FN (Deutsche Reiterlichen Vereinigung e.V.) hat der TÜV-Verband Richtlinien sowohl für den Bau als auch den Betrieb von pferdebespannten Fahrzeugen entwickelt, die bei einer Prüfung zum Einsatz kommen.
Wer darf ein pferdebespanntes Fahrzeug führen?
Laut § 31 StVZO muss die fahrende Person für das Führen einer Kutsche oder eines Planwagens geeignet sein. Heißt: Ob für den privaten oder gewerblichen Gebrauch – ein Kutscherführerschein bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist zwar nicht überall verpflichtend, aber durchaus von Vorteil. Denn im Falle eines Unfalls muss man die fachliche Kenntnis belegen können. Für Privatpersonen ist der Kutscherführerschein A zu empfehlen. Möchte man aus gewerblicher Sicht das Gespann für den entgeltlichen Güter- oder Personentransport nutzen, kann man den Kutschenführerschein B ablegen. Da die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, im Einzelfall in den jeweiligen Regelungen nachzuschauen.
Die Fahrzeugpapiere für Kutschen & Co.
War die Erstabnahme des Fahrzeuges erfolgreich, erhält man einen sogenannten FN- Wagenpass. Dieser enthält neben technischen Daten, Maßskizzen und Bildern des Gespanns auch Dokumentationen der Erstabnahme und Folgeprüfungen. Zudem ist hier die Zulassung zur gewerblichen Personenförderung vermerkt.
Von wem wird die Kutschenprüfung durchgeführt und was wird geprüft? Die Untersuchung der Pferdefuhrwerke dürfen ausschließlich amtlich anerkannte Prüferinnen und Prüfer durchführen, die eine zusätzliche Ausbildung zu Kutschensachverständigen absolviert haben. Wie bei Auto, Motorrad und Co. nehmen sie die technischen Sicherheitskomponenten des Pferdegespanns ab. Dazu zählen unter anderem die Beleuchtung, Bremsen, Räder und Reifen, Fahrgestell und Achsen, Fahrzeugaufbauten, Fahrer- und Fahrgastplätze sowie weitere Ausstattungen. Um unschöne Überraschungen am Stichtag zu vermeiden, können Besitzerinnen und Besitzer bereits im Voraus diese Komponenten auf dem eigenen Hof überprüfen. Leuchten alle Blinker? Funktionieren Betriebs- und Feststellbremse einwandfrei? Sind die Reifen frei von Kratzern oder Schlitzen? Sind die Sitzplätze und Haltevorrichtungen richtig montiert? Lässt sich die Kutsche geschmeidig lenken? So spart man nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für eine eventuelle Nachuntersuchung.
Fachgerecht dokumentiert
Je nach Größe, Umfang und Ausstattung des Gespanns dauert die Untersuchung ungefähr 30 Minuten. Der Bericht wird nach Abschluss der Prüfung ausgestellt und im FN-Wagenpass dokumentiert. War die Kutschenprüfung erfolgreich, erhält das Gespann die offizielle Plakette von TÜV NORD mit dem FN-Emblem. So lässt sich mit einem Blick erkennen, dass die technische Sicherheit des Gefährts gewährleistet ist. Wie beim Kraftfahrzeug zeigt sie auch an, wann die nächste Untersuchung fällig wird. Wurden Mängel festgestellt, kann dies zu einer Nachkontrolle führen.
Eine regelmäßige Untersuchung ist das A und O
Bei gewerblich genutzten Pferdefuhrwerken ist eine offizielle Prüfung der Kutsche durch Sachverständige einmal im Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch bei Kutschen und Planwagen im Privatbesitz ist eine Untersuchung der Sicherheitskomponenten im Abstand von mindestens drei Jahren durchaus sinnvoll, obwohl hier keine Verpflichtung besteht. So können Kutscherinnen und Kutscher sicher sein, dass sie verkehrssicher und vorschriftsmäßig unterwegs sind.
Unverzichtbar: Alle Fahrzeuge sollten in regelmäßigen Abständen gewartet werden, unabhängig von Einsatzart und Nutzungsgrad. Denn auch abgestellt in der Scheune kann es zu sogenannten Standschäden kommen
Terminvereinbarung – schnell und unkompliziert
Termine können entweder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 80 70 600, per Mail (
Det Müller, Fernsehmoderator und Gesicht von TÜV NORD, hat sich gemeinsam mit der Kutschensachverständigen Pia Zucker die Pferdefuhrwerke genauer angeschaut. Das Video dazu, auch mit zusätzlichen Informationen zum Thema, gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=v8CCoNpE3Fo
Foto: TÜV NORD/Tanja Esser – stock.adobe.com