Hannover/Holzminden (red). Die sogenannte KiTa-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten wird bis zum Ende des laufenden KiTa-Jahres (31. Juli 2023) verlängert. Damit bleiben Ausnahmen unter anderem bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung („+1-Kind-Regelung“) und Wahrnehmung von Aufsichtspflichten „durch andere geeignete Personen“ vorerst bestehen. Auf Vorschlag von Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat die Niedersächsische Landesregierung erneut einer „Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder“ und damit der Fristverlängerung während der heutigen Kabinettssitzung zugestimmt. Die aktuelle Vorordnung läuft Ende des Jahres aus.
„Der Krieg in der Ukraine dauert an und wir beobachten derzeit eine zunehmende massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur in dem Land durch russische Raketenangriffe. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auch auf den unmittelbar bevorstehenden Winter ist damit zu rechnen, dass weitere Flüchtende in Niedersachsen Schutz suchen werden – darunter auch viele Kinder. Um ihnen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern und eine schnelle – auch sprachliche – Integration zu ermöglichen, ist es notwendig, den Trägern der Kindertagesstätten über den 31. Dezember 2022 hinaus die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf zusätzliche Betreuungsplätze anbieten zu können“, erklärt dazu Kultusministerin Hamburg und fügt an: „Ich weiß, dass das eine große Belastung ist, gerade für die Beschäftigten in den Einrichtungen. Wir werden deswegen auch weitere Gespräche mit den Trägern aufnehmen, wie wir mit zusätzlichem Personal unterstützen und ab Sommer möglichst ohne Ausnahmeregelung eine Lösung finden.“