Holzminden (red). In diesem Jahr werden wieder Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Wahl hierzu findet durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Holzminden statt. In diesem Zusammenhang stellt die Stadt Holzminden eine Vorschlagsliste für das Schöffenamt auf.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Eine juristische Vorbildung ist für dieses Ehrenamt nicht erforderlich. Vielmehr steht im Vordergrund, die Lebens- und Berufserfahrung, ein vernünftiges Urteilsvermögen, den Gemeinsinn und die Bewertung von nicht juristisch ausgebildeten Personen bei den Entscheidungen der Gerichte einzubringen.
Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte, dann bewerben Sie sich gerne bis zum 03. Februar 2023 bei der Stadt Holzminden. Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Holzminden www.holzminden.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 05531 – 959202.