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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Landkreis (red). Die Ausstattung von Campingfahrzeugen ist für die Schaffung einer mobilen Wohlfühloase entscheidend. Neben dem Mobiliar zählen hierzu auch Gasgeräte wie Herd oder Heizung. Damit diese zu jeder Zeit zuverlässig genutzt werden können, sollten Gasanlagen regelmäßig von zertifizierten Sachverständigen geprüft werden. 

Grundlage für die Inspektion der Flüssiggas-Anlage bei Wohnmobilen, Wohnwagen und Caravans ist das sogenannte „DVGW-Arbeitsblatt G 607“. An Campingfahrzeugen mit Gasanlage sollte regelmäßig eine Sicherheitskontrolle, die sogenannte „G 607- Prüfung“ oder auch „Gasprüfung G 607“, durchgeführt werden. Zurzeit erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine neue Gesetzesgrundlage, die unter anderem Regeln zu den Fahrzeugtypen und dem Turnus der Untersuchung festlegt. „Doch auch ohne aktuelle Rechtsverordnung ist die regelmäßige G 607- Prüfung bei Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen, Wohnwagen und DauercampingWohneinheiten dringend zu empfehlen“, betont Andreas Röll, Leiter der TÜV NORD Station Holzminden und ergänzt: „Nur so können gefährliche Mängel erkannt, Risiken wie Vergiftungs- und Explosionsgefahr vorgebeugt und die Betriebssicherheit der Anlage gewährleistet werden.“ 

Wer führt so eine Gasanlagenprüfung durch? 

Befugt solche Untersuchungen durchzuführen sind ausschließlich Sachverständige, die einen Lehrgang zur Abnahme von Gasanlagen für Wohnzwecke erfolgreich absolviert haben und damit über das nötige Fachwissen verfügen. „In keinem Fall sollte die Flüssiggas-Anlage im Alleingang geprüft werden. Das wäre nicht nur sehr gefährlich, sondern wird auch nicht anerkannt“, sagt der TÜV-Experte. Was wird bei der Prüfung untersucht? 

Zum einen werden die Gasanlage mitsamt allen Leitungen und angeschlossenen Geräten sowie technischen Bauteilen einer Drucküberprüfung unterzogen. Zum anderen inspizieren die Sachverständigen Komponenten, die nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden müssen. Dazu zählen Gasregler und -schläuche sowie installierte Gastanks (die gemäß ODV genehmigt sind). Ein definierter Prüfplan hält alle wichtigen Elemente fest, die in die Begutachtung einfließen – von der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsventile bis hin zur Halterung der Gasflaschen.

Wie oft sollte die Gasprüfung erfolgen und wie sieht eine gute Vorbereitung aus? 

Die primäre Untersuchung der Flüssiggasanlage muss immer vor der ersten Nutzung durchgeführt werden. Handelt es sich um ein neues Campingmobil, wird diese Aufgabe in der Regel direkt vom Hersteller übernommen. Nach der Inbetriebnahme ist ein Turnus im Zwei-Jahres-Rhythmus empfehlenswert. Nach Austausch, Reparatur oder Neueinbau von Gasgeräten ist eine erneute Abnahme notwendig. Um einen reibungslosen Ablauf der Sicherheitsprüfung zu garantieren, sind zuvor ein paar Fragen zu beantworten: 
✓ Sind die Gasflaschen aufgefüllt und angeschlossen?
✓ Funktionieren alle angeschlossenen Geräte einwandfrei? 
✓ Ist die Batterie aufgeladen? (Tipp: Dieser Schritt ist bei Piezo-Zündern nicht nötig) 
✓ Sind Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als zehn Jahre? 
✓ Liegen die benötigten Unterlagen für die Abnahme vor? 
o Das gelbe Prüfbuch oder die Erstbescheinigung des Herstellers gemäß DIN EN 1949. 
o Alle Zertifikate neu eingebauter Gasgeräte für die Eintragung in die Bescheinigung.

Bei erfolgreicher Sicherheitskontrolle wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt und das Fahrzeug erhält eine Gas-Prüfplakette. Ähnlich wie die TÜV-Plakette legt sie das nächste Inspektionsdatum fest und bescheinigt die Vorschriftsmäßigkeit der Anlage zum Zeitpunkt der Begutachtung. 

Prüfung nicht bestanden – fällt der Campingurlaub aus? 

Das Resultat der Gasuntersuchung kann beeinflussen, ob Wohnmobile, Wohnwagen oder Caravans eine HU-Plakette erhalten: Bei Wohnmobilen, die eine Gasheizung haben, ist vorgeschrieben, dass eine Prüfung des Zustands, der Dichtheit und der Funktion des Teils der Gasanlage vorgenommen wird, in dem sich die Heizung befindet. Werden hier Mängel festgestellt, so darf die HU-Plakette nicht ausgestellt werden. Dies gilt jedoch nur für Wohnmobile ab dem Baujahr 2007. „Wer mit einer defekten Flüssiggas-Anlage unterwegs ist, handelt fahrlässig. Auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Zudem können Campingplatzbetriebe den Zugang verweigern“, sagt der Stationsleiter. 

Die Untersuchung lässt sich entweder beim Wohnmobilhändler, in Fachwerkstätten oder bei Prüfgesellschaften wie TÜV NORD durchführen. „Um die Terminvereinbarung für unsere Kundinnen und Kunden zu erleichtern, haben wir ein spezielles Kontaktformular eingeführt. So kann man die kommende Gasprüfung direkt an der nächstgelegenen TÜV NORD Station buchen“, erklärt Röll. Das Kontaktformular finden Sie unter: https://t1p.de/Gaspruefung-Kontaktformular.

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