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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Landkreis Holzminden (red). An den Kreisstraßen gehen die Jahre der Benutzung nicht spurlos vorbei. In den letzten fünf Jahren wurden vom Landkreis Holzminden im Jahresschnitt rund fünf Kilometer erneuert oder vollflächig saniert. Um auch alle anderen Asphaltflächen zu erhalten, sind ständig Unterhaltungsarbeiten erforderlich. Dazu gehört auch das Auftragen von Bitumenemulsion und Splitt zum Abstumpfen dieser Sanierungsstellen. Rollsplitt auf der Fahrbahn stellt insbesondere für Verkehrsteilnehmende, die auf zwei Rädern unterwegs sind, aber auch für zweispurige Fahrzeuge eine Gefahrenquelle dar, vor der gewarnt werden muss. Doch wie hat das zu erfolgen? Und wo werden solche Ausbesserungsarbeiten in den nächsten Monaten vorgenommen? Die Straßenmeisterei des Landkreises Holzminden möchte darüber noch einmal alle Verkehrsteilnehmenden genauer informieren.

Auf folgenden Kreisstraßen ist in den kommenden Wochen und Monaten abhängig von der Witterung und dem Arbeitsfortschritt mit Behinderungen durch Sanierungsmaßnahmen zu rechnen:

  • Die K40 von Lichtenhagen nach Deitlevsen
  • Die K40 von Ottenstein nach Glesse
  • Die K40 von Glesse in Richtung Lichtenhagen
  • Auf der K38 im Waldbereich des Ernestinenetals (punktuell)
  • Die K32 im Waldbereich zwischen Polle und Hummersen
  • Die K23 von der B240 in Richtung Kirchbrak
  • Die K23 von Kirchbrak in Richtung Heinrichshagen/Breitenkamp
  • Die K71 im Hooptal von Stadtoldendorf bis zur Kläranlage
  • Auf der K81 zwischen Stadtoldendorf und Braak

Auf all diesen Strecken wird jeweils auch Rollsplitt verwendet, entsprechend sind die Straßen mit erhöhter Vorsicht zu befahren. Um auf die zeitweilig beeinträchtigten Stellen aufmerksam zu machen, stellt die Straßenmeisterei ein Schild auf. Wie genau zu warnen ist, regelt dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der alle Verkehrszeichen, ihre Bedeutung und deren Anwendung beschrieben sind. Wurde in der Vergangenheit das allgemeine Gefahrenzeichen mit dem Zusatz „Rollsplitt“ verwendet, ist demgemäß jetzt das Gefahrenzeichen „Splitt, Schotter“ mit entsprechendem Sinnbild versehen aufzustellen. Dieses Verkehrszeichen warnt sowohl vor einzelnen Schottersteinen, die z.B. in Innenkurven aus dem Bankett gefahren werden als auch vor größeren Sanierungsflächen, die mit Rollsplitt versehen sind. Eine Unterscheidung in verschiedene Gefahrenkategorien im Sinne der Straßenverkehrsordnung gibt es nicht.

Doch wie lange muss mit der Beeinträchtigung der Fahrbahnen gerechnet werden, wenn Splitt gestreut wurde? Jürgen Twele, Bereichsleiter für die Straßenmeisterei des Landkreises Holzminden weiß darauf eine Antwort. „Grundsätzlich muss mit mindestens drei Wochen gerechnet werden, bis ausreichend Körner durch Überrollung eingefahren sind, um die Rauigkeit und den Grip der Fahrbahn wieder gewährleisten zu können.“ Der lose Splitt werde anschließend von der Straßenmeisterei wieder abgefegt. In der Folgezeit könnten sich dann aber auch weiterhin noch Splittkörner lösen und auf der Fahrbahn liegen. „Deshalb bleiben dann auch nach dem Abfegen die Gefahrenzeichen noch eine Weile stehen, bevor die Strecken wieder vollständig freigegeben werden“, erklärt Twele.

Foto: Landkreis Holzminden

 

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