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Sonntag, 04. Mai 2025 Mediadaten
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Holzminden (r). Bei einer Veranstaltung des Projektbüros Kooperativer Naturschutz (Naturpark Solling-Vogler) im Katasteramt Holzminden am vergangenen Mittwoch, stellte der Leiter der Düngebehörde Niedersachsens, Franz Jansen-Minßen, die am 2.6.2017 in Kraft getretene Düngeverordnung vor und legte die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis dar. Mit dem Satz „Wir wähnten uns im Schlaraffenland und wachten im Alptraum auf“ beschrieb er die Situation der im europaweiten Vergleich für Landwirte lange als liberal geltende Düngerregelung, die aufgrund der in weiten Teilen Niedersachsens festzustellenden Nitratbelastung des Grundwassers nun verschärft und neu gefasst wurde. Aufgrund der Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie und der daraufhin eingereichten Klage der EU-Kommission gegen Deutschland beschleunigte sich der politisch hinausgezögerte Beschluss der Düngeverordnung deutlich und sorgte zudem auch für eine sofortige Sanktionierung von Verstößen ohne jegliche Übergangsfrist.

Auch wenn die Grundwasserkörper im Projektgebiet sowie in weiten Teilen Südniedersachsens nicht zu den niedersachsenweit am meisten belasteten gehören, gelten die nun verschärften Vorschriften auch für die Landwirte in unserer Region. Dabei gilt nun grundsätzlich, dass die Düngung nach Maßgabe des Bedarfes der Pflanzenkulturen und des Bodens zu erfolgen hat und dies die eigentliche Obergrenze für die gesamte Düngung ist. Der Düngebedarf muss für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit ermittelt und dokumentiert werden. Eine nicht bedarfsgerechte Düngung ist bußgeldbewehrt.

Zusätzlich gibt es verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Ausbringungstechnik der Dünger und zu den Mindestabständen zu Gewässern. Um das Abschwemmen in Gewässer zu verhindern, gilt grundsätzlich ein Abstand von 1 m, aber nur bei flachem Gelände und nur, wenn der Dünger exakt ausgebracht werden kann (Düngerstreuer mit sog. Grenzstreueinrichtung oder Güllewagen mit Schleppschlauch-Verteiler). Ansonsten gilt ein Mindestabstand vom 4 m. Bei stärkerer Hangneigung, wie es in unserer Region häufiger vorkommt, hat der Abstand mindestens 5 m zu betragen. Weiterhin verschärfen sich die Vorgaben zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern (mindestens 6 Monate Lagerkapazität bei Gülle bzw. 2 Monate bei Festmist).

In der Diskussion wurde deutlich, dass die neue Düngeverordnung viele landwirtschaftliche Betriebe in unserer Region, gerade die kleineren, oft in Nebenerwerb wirtschaftenden Landwirte, an ihre Grenzen bringt. Insbesondere, wenn extensives und artenreiches, für den Naturschutz besonders wertvolles Grünland bewirtschaftet wird, für das unsere Region niedersachsenweit eine besondere Verantwortung hat, kann es paradoxerweise schwierig werden. Ohne eine angepasste Nutzung mit sehr geringer Düngung würde das wertvolle Grünland verschwinden. Das artenreiche Grünland kann bei uns fast nur über die Weidetierhaltung erhalten werden, die ohne eine Aufstallung im Winter selten auskommt. In Naturschutzgebieten wird extensives Grünland zudem oft überhaupt nicht gedüngt. Trotzdem müssen die anfallenden Düngerstoffe bilanziert und ausgebracht werden. Besonders die Abgabe von Stallmist ist ein Thema auf den Grünlandbetrieben. Gerade Betriebe mit wenig Ackerland oder intensivem Grünland konnten bisher den anfallenden Dünger gut bei benachbarten Ackerbaubetrieben unterbringen. Das ist nun deutlich schwerer geworden. Ackerbaubetriebe reagieren auf die neue Düngeverordnung mit Zurückhaltung bei der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern, gerade im Hinblick auf strohreichen Stallmist. Dieser wird nämlich voll in die Nährstoffbilanz eingerechnet, obwohl er hinsichtlich seiner Wirkung als Stickstoffdünger wenig effizient ist. Der ähnlich wenig wirksame Kompost (wie er bei den der Kommunen in großer Menge anfällt) wird hingegen nur zu 30 % angerechnet. In diesem Punkt ist die Düngeverordnung unbedingt nachzubessern. Auch die Einrichtung einer regionalen Düngerbörse könnte manchen Betrieben helfen. Denn nur ein sinnvoller und effizienter Einsatz der anfallenden Dünger kann helfen, die Wasserqualität zu verbessern und die behördlichen Vorgaben einzuhalten.

Foto: Ansgar Hoppe

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