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Samstag, 19. Oktober 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich deshalb auch der Anteil der armutsgefährdeten Rentnerinnen und Rentner deutlich erhöht.

Vielen ist nicht bekannt, dass der Staat einkommensschwachen Personen hilft, die Kosten für ihren Wohnraum durch Wohngeld zu tragen.

Aus diesem Grund lud der Seniorenrat Holzminden zu einer Info-Veranstaltung zum Thema Wohngeld in die Räume des Familien- und Kulturzentrums in Holzminden ein.

Ziel dieser Veranstaltung war, wichtige Informationen über das Thema Wohngeld zu geben und Rentnerinnen und Rentner zu ermutigen, entsprechende Anträge zu stellen.

Herr Sykora, sachkundiger Mitarbeiter der Bürogemeinschaft der Wohngeldbehörde Stadt Holzminden & Landkreis Holzminden, hat zu diesem Thema referiert und anhand von Beispielen erklärt, wann sich ein Anspruch ergeben könnte. Die Anwesenden hatten außerdem die Möglichkeit, Herrn Sykora und dem zuständigen Fachbereichsleiter, Herrn Gill, entsprechende Fragen zu stellen und somit Unsicherheiten auszuräumen.

„Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, kein Almosen!“, betont Herr Sykora. „Wer einen Antrag stellt und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutztem Wohnraum können bei einem geringen Einkommen wohngeldberechtigt sein. Gleiches gilt für Menschen in Alten- und Pflegeheimen.“

Durch die am 01. Januar 2023 eingeführte Wohngeldreform verdreifacht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Leistungen pro Haushalt verdoppeln sich auf durchschnittlich 370 Euro, so die Kalkulation der Bundesregierung. Bundesweit haben laut Schätzungen rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Anspruch auf Wohngeld. Jedoch ergeben andere Schätzungen, dass mehr als die Hälfte der anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentner kein Wohngeld beantragen. Dies mag daran liegen, weil vielen nicht bekannt ist, dass ihnen Wohngeld zusteht oder weil sie sich scheuen, staatliche Leistungen anzunehmen.

„Es ist bekannt, dass viele Betroffene eine Hemmschwelle haben, sich um eine solche Unterstützung an die Behörde zu wenden. Auch aus diesem Grund haben wir uns für diese Veranstaltung entschieden und haben mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet, die leider ausblieben“, so Frau Leuckel vom Seniorenrat Holzminden.

Die Wohngeldbehörde der Stadt Holzminden & Landkreis Holzminden steht für Fragen rund um das Thema Wohngeld gerne zur Verfügung. Beratungen können telefonisch (05531/959-258) oder persönlich im Rathaus der Stadt Holzminden zu den jeweiligen Öffnungszeiten erfolgen.

Foto: Landkreis Holzminden

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