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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Ab dem 1. Januar werden die Waffenbehörden der Stadt und des Landkreises Holzminden unter einem Dach vereint. Konkret bedeutet das, dass mit dem Jahreswechsel die Waffenbehörde der Stadt aufgelöst wird und all dort bearbeiteten Fälle an den zuständigen Beriech des Landkreises überantwortet werden. Die beiden Verwaltungen kommen damit einer gesetzlichen Vorgabe des Landes Niedersachsen nach, die Anfang letzten Jahres beschlossen worden war.

Bereits im Frühling 2023 hatte das Niedersächsische Innenministerium eine Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Waffenrecht erlassen, die zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Diese Verordnung ändert die Zuständigkeiten für das nicht gewerbliche Waffenrecht. „Das betrifft also alle Privatleute, die aufgrund nachgewiesener jagdlicher oder sportlicher Bedürfnisse im Besitz von Waffen sind, sowie auch die Vereine in diesem Sachgebiet“, beschreibt Erste Kreisrätin Sarah Humburg die Neuerung.

Bisher waren für solche Waffenangelegenheiten in Niedersachsen neben den Landkreisen und kreisfreien Städten auch die großen selbständigen Städte und Gemeinden zuständig. Durch die Verordnung wird neu festgelegt, dass ab Januar nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Angelegenheiten des nichtgewerblichen Waffenrechts zuständig sind.

„Bei uns sind von der Änderung alle nicht gewerblichen Waffenbesitzer im Gebiet der Stadt Holzminden - also auch die in Silberborn und Neuhaus – betroffen“, erklärt der für die Waffenbehörde zuständige Bereichsleiter des Landkreises, René Köhler. Die Zuständigkeit für die Erledigung derer Verwaltungsvorgänge im Waffenrecht wechsele mit dem Stichtag von der Stadt zum Landkreis, dort stünden im neuen Jahr dann Tanja Gellner und Christina Vogel für alle Anfragen und Vorgänge gern zur Verfügung. „Aus rechtlichen wie auch aus organisatorischen Gründen ist eine Bearbeitung vor diesem Termin allerdings nicht möglich“, betont Köhler. Bis einschließlich dem 31.12.2023 müssten daher weiterhin alle Anfragen an die Mitarbeiter*innen der Stadt Holzminden gerichtet werden.

Wie die Stadt Holzminden, bietet auch der Landkreis Holzminden den Waffenbesitzer*innen alle erforderlichen Formulare auf der Homepage an. In der Rubrik „Ordnung“ auf der Internetseite www.landkreis-holzminden.de können entsprechende Vordrucke heruntergeladen werden. Zur Bearbeitung sind die Formulare gegebenfalls mit der jeweiligen waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) beim Landkreis Holzminden einzureichen. Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrags werden die Dokumente auf dem Postweg zurückgesendet. „Wir gehen davon aus, dass der Übergang im neuen Jahr fließend läuft“, hofft die Erste Kreisrätin. Sollte es jedoch aufgrund der Datenübernahme in den ersten Tagen doch noch zu etwaigen Verzögerungen kommen, bittet sie die Antragstellenden um Verständnis.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Waffenbehörde des Landkreises Holzminden unter der Rufnummer 0 55 31/707-242 während der Dienstzeiten gern zur Verfügung.

Foto: Landkreis Holzminden

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