Holzminden (lbr). Im Konflikt um das zukünftige Tierheim am Allernbusch in Holzminden trafen sich die Beteiligten erneut vor Gericht. Bereits am 13. September gab es eine Gerichtsverhandlung zu diesem Thema. Damals klagte der Tierschutzverein Holzminden-Höxter das Wegerecht gegen die Feldwegeinteressenschaft ein. Am heutigen Tag, 18. Dezember, wurden die Klagen der Feldwegeinteressenschaft und der Jagdgenosschaft gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden verhandelt. „Die Kammer hat die Klagen der Feldwegeinteressentschaft und der Jagdgenossenschaft abgewiesen. Sie hat keine (gravierende) Beeinträchtigung der Rechte der Klägerinnen erkannt und daher keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot feststellen können“, erklärt Dr. Mirko Widdascheck, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Hannover.
Die Verhandlung startete um 10 Uhr in Hannover und erstreckte sich bis circa 12 Uhr. Die Richterin führte strukturiert durch die Verhandlung und dröselte jedes einzelne Argument der beiden klagenden Parteien auf. Die Feldwegeinteressenschaft und die Jagdgenossenschaft befürchten, dass der Verkehr durch ein Tierheim am Allernbusch zunehmen würde, genau wie die Lärmbelastung und auch die Verkotung der Feldwege spiele für die Landwirtschaft eine große Rolle. Zudem ging es um den privilegierten Standort im Außenbereich der Stadt. Bereits während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass es nicht gut aussah für die Interessenschaft und die Genossenschaft. „Wir bräuchten eine massive Beeinträchtigung. Die ist hier nicht gegeben“, signalisierte die Richterin.
Wie die nächsten Schritte nun aussehen und ob die Feldwegeinteressenschaft sowie die Jagdgenossenschaft Berufung beantragen werden, bleibt zunächst abzuwarten.