Holzminden (zir/red). Nachdem das Verwaltungsgericht sowohl am 13. September als auch am 18. Dezember die Anklage der Feldwegeinteressenschaft und der Jagdgenossenschaft abgewiesen hatte, erwogen beide Parteien vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu ziehen, um ein Tierheim im Allernbusch zu verhindern. Nach erneuter Beratung zwischen der Feldwegeinteressenschaft und der Jagdgenossenschaft teilte der Vorsitzende der FI, Friedrich Schütte, der Redaktion folgendes Statement mit:
„Auf unserer gestrigen Vorstandssitzung haben sowohl die Feldwegeinteressentschaft Holzminden als auch die Jagdgenossenschaft Holzminden beschlossen, die Berufung aufgrund des Urteils vom 13. September 2023 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückzuziehen. Am 18. Dezember 2023 wurden die beiden Klagen gegen den von der Stadt Holzminden erteilten Bauvorbescheid beim Verwaltungsgericht Hannover in einer Sitzung verhandelt. Beide Klagen wurden abgewiesen. Das Gericht ist unseren Argumenten nicht gefolgt. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, so werden wir keinen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg dagegen einlegen. Wir haben mit den Klagen gegen den Bauvorbescheid und trotz persönlicher Angriffe in den sozialen Medien auf uns versucht, die Umwelt und den Naturschutz in unserer Gemeinde zum Recht zu verhelfen. Das ist uns leider nicht gelungen.“
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