Landkreis Holzminden (red). Die AWH bittet um Beachtung, dass im Jahr 2024 keine neuen Abfallgebührenbescheide an alle Kunden versendet werden. Die Gebührenbescheide aus dem Jahr 2023 sind sogenannte Dauerbescheide und gelten so lange, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Die Kunden der AWH werden daher gebeten, Ihre Bescheide sorgfältig aufzubewahren.
Die im letzten Bescheid genannten Beträge und Fälligkeiten behalten ihre Gültigkeit, bis gebührenrelevante Änderungen eintreten und ein neuer Bescheid erlassen wird. Damit die Zahlungstermine nicht vergessen werden, kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Haben sich bei einem Kunden Änderungen ergeben, sind diese Änderungen dem Kundenservice per E-Mail unter