Höxter (TKu). Die unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Höxter (BfH) hatte, soweit es möglich war, an alle Haushalte in allen Ortschaften und in der Kernstadt Höxter einen Aufruf zum Widerspruch gegen die Wasserpreiserhöhungen und gegen die Preisanpassungen für Strom und Gas zum 01. Januar 2023 verteilen lassen. Von den vorgedruckten Widerspruchsscheiben haben laut BfH bereits viele Höxteraner Gebrauch gemacht und diese ausgefüllt und unterschrieben bei der Gas- und Wasserversorgung Höxter eingereicht. Der Vorsitzende der BfH, Hermann Loges, der noch bis Juni 2023 dem Aufsichtsrat der Gas- und Wasserversorgung Höxter angehörte, hat nunmehr über einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt persönliche Klage gegen die Wasserpreiserhöhungen rückwirkend seit dem 01. Januar 2021 beim Amtsgericht Höxter eingereicht. Damit möchte Hermann Loges stellvertretend für alle Höxteraner Wasserverbraucher, die Wasserpreiserhöhungen auf dem Klageweg für unwirksam erklärt zu bekommen.
„Das mit der Klage verbundene Kostenrisiko trage ich allein. Recht haben und Recht bekommen ist häufig aber nicht dasselbe - ein Klageerfolg also nicht selbstverständlich“, erklärt der BfH-Vorsitzende, der darauf hofft, dass letztendlich alle Höxteraner Wasserverbraucher im Erfolgsfall davon profitieren können. Konkret wurden zwei Widerspruchsschreiben zugestellt, welche zum einen die Wasserpreiserhöhungen und zum anderen die Gas- und Strompreise betreffen. Loges vermisse jedoch eine Eingangsbestätigung dieser Schreiben seitens des kommunalen Versorgers. Die GWH habe sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern diesbezüglich nicht zurückgemeldet, so Loges.
Es sei davon auszugehen, dass auch bei den Gas- und Strompreisen außergerichtlich kein Interessensausgleich zugunsten der Gas- und Stromkunden der GWH möglich sein werde, heißt es von Hermann Loges. Das bedeute konkret, dass es auch hier notwendig sein werde, einzelne Klagen gegen die Gas- und die Strompreise der GWH vor die ordentliche Gerichtsbarkeit zu bringen. Die unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Höxter ist selbst Kunde der GWH in der Gasgrundversorgung und werde daher selbst als Kläger auftreten können. Laut Hermann Loges suche die BfH noch nach zwei „klagewilligen“ Verbrauchern mit Sonderverträgen mit der GWH (einmal in der Gasversorgung und einmal in der Stromversorgung). Die Wählergemeinschaft erklärt sich bereit und ist auch in der Lage, bei diesen Klagen das Kostenrisiko zumindest teilweise zu übernehmen, heißt es von Hermann Loges abschließend. Kontakt ist über die Internetseite www.buerger-fuer-hoexter.de oder unter der E-Mail-Adresse
Foto: Thomas Kube