Holzminden (red). Die AWH weist darauf hin, dass es sich bei den Abfallgebührenbescheiden aus dem Jahr 2023 um sogenannte Dauerbescheide handelt. Sie gelten so lange, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Dies bedeutet, dass die genannten Beträge und Fälligkeiten ihre Gültigkeit behalten, bis gebührenrelevante Änderungen eintreten und ein neuer Bescheid erlassen wird.
Nur bei Änderungen oder Neuanmeldungen bekommen die Kunden einen neuen Gebührenbescheid, welcher dann als Dauerbescheid bis zur nächsten Änderung gilt. Damit Zahlungstermine nicht vergessen werden, kann der AWH jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.