Landkreis Holzminden (red). Unternehmen stehen ab sofort zwei Formen der Finanzierung von energetischen Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung: ein Zuschuss und ein Ergänzungskredit (über die KfW Bank). Möchten Sie als Unternehmen eine neue Heizungsanlage einbauen? Dann steht bei der KfW für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ein Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten zur Verfügung.
Unternehmen, die bereits einen Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen (z.B. zur Erneuerung der Fenster, Dämmung oder Dacherneuerung) zugesagt bzw. bewilligt bekommen haben, können einen Ergänzungskredit bekommen. Dieser gilt ausschließlich für Zuschüsse, die noch nicht ausgezahlt wurden und nicht älter als 12 Monate sind. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gem. den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“, beantragt werden. Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, können Sie bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben erhalten.
Weitere Informationen zu den Angeboten sind auf der Website der KfW unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/index.jsp?redirect=280704 (BEG Heizungsförderung) zu finden. Hier gelangen Sie auch zum Kundenportal „Meine KfW“ für Antragsstellungen.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden ebenfalls gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per Mail unter