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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Niedersachsen (red). Um die in den letzten Jahren übermäßig angestiegene Population freilebender Hauskatzen weiterhin eindämmen zu können, hat das Land Niedersachsen für eine zweiten Katzenkastrationsaktion Mittel in Höhe von 200.000 EURO zur Verfügung gestellt. Die Aktion wird am 4. November beginnen und ist, soweit die Fördermittel reichen, bis zum 15. Dezember geplant. 

Für den ersten Aktionszeitraum standen bereits 275.000 EURO an Förder- und Spendenmittel zur Verfügung, die innerhalb von 14 Tagen abgerufen und damit verbraucht waren – ein großer Erfolg, weil damit über 2.000 weibliche und männliche Katzen kastriert werden konnten. 

„Wir wünschen uns, dass sich auch an der zweiten Katzenkastrationsaktion wieder viele Tierschutzvereine und Ehrenamtliche beteiligen werden, die freilebende Hauskatzen einfangen und bei einer Tierarztpraxis, die ihre Kapazitäten für die Kastrationsaktion zur Verfügung stellen, kastrieren lassen werden“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.. Der zweite Katzenkastrationszeitraum wird gleichermaßen federführend vom Landestierschutzverband durchgeführt werden. „Die Tierärztekammer Niedersachsen wird auch für den zweiten Aktionszeitraum ihr Mitgliederportal zur Verfügung stellen und so die Aktion unterstützen“, teilt Ruhnke mit. „Alles Weitere wird von meinem ehrenamtlich tätigen Vorstand abgewickelt – von der Rechnungsprüfung über die Erinnerung an die entsprechende Übersendung der Unterlagen bis hin zur Auszahlung der für die Kastration entstandenen Kosten an die Tierärzte, die sich mit einer Spende an der Aktion beteiligen.“ 

Freilebende Straßenkatzen sind domestizierte Haustiere, die nicht an ein Leben in der Natur ohne menschliche Unterstützung angepasst sind, so dass sie, wenn sie dauerhaft außerhalb menschlicher Obhut leben, häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf menschliche Fürsorge angewiesen. Die Lebenserwartung der freilebenden Katzen ist im Vergleich zu Katzen, die ein Zuhause haben, oft extrem verkürzt. 

Auch diese zweite Katzenkastrationsaktion findet unter folgenden Bedingungen statt: Diejenigen, die freilebende Katzen bei einer an der Aktion teilnehmenden Tierarztpraxis kastrieren lassen möchten, müssen dort bestätigen, dass es sich nicht um in Privathaushalten lebende Tiere handelt und diese bei der zuständigen Fundgemeinde als Fundtiere gemeldet worden sind. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet, bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert und wieder am Einfangort freigelassen. An kontrollierten Futterstellen werden die Katzen weiterhin von Ehrenamtlichen betreut, d.h. gefüttert und bei Bedarf eingefangen, um sie medizinisch versorgen zu lassen. Bereits zum nunmehr neunten Mal seit Projektstart im Frühjahr 2018 führen Tierschützer in Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen und der Tierärzteschaft die landesweiten Kastrationen in Niedersachsen durch. Der Landestierschutzverband Niedersachsen geht nach der letzten Aktion davon aus, dass so mittlerweile über 20.000 freilebende Katzen kastriert werden konnten.

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