Northeim (r).
Lieber Herr Elter,
dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 22.05.2018 zur Thematik Jugendfreizeitheim Silberborn.
Gerne antworte ich Ihnen, wobei es sich bei dieser Antwort bzgl. Inhalt und Stil ausschließlich um eine persönliche Antwort von mir handelt.
Mit großem Erstaunen lese ich im vorletzten Absatz Ihres Schreibens, dass einige Politiker Ihnen mitgeteilt haben, sie hätten die Vorlage ohne Vorankündigung bekommen und keine Zeit zur Diskussion gehabt. Bereits im August letzten Jahres hat sich der Finanzausschuss des Kreistages mit der Problematik beschäftigt. Diejenigen Kreistagsabgeordneten, die jetzt nichts davon wissen wollen, haben die Unterlagen damals nicht gelesen. Oder wollten Sie mit der zitierten Aussage abwimmeln.
Erstaunen ruft bei mir auch der Eingangssatz hervor „TAUSENDE KINDERAUGEN werden ab dem 31.12.2018 nicht mehr im Jugendfreizeitheim Silberborn leuchten, …“. Meine beiden Töchter waren mit der Grundschule dort, und weil das noch nicht ganz so lange her ist, hab ich noch gut in Erinnerung dass das Leuchten in den Augen sich in Grenzen gehalten hat. Die darauffolgenden Klassenfahrten führten weit weg in andere Teile der Bundesrepublik Deutschland sowie nach London, Rom etc. Es ist nun Mal nicht mehr so wie zu der Zeit, als bspw. ich zur Schule gegangen bin, da fuhr man auch in der Sekundarstufe 1 noch auf Klassenfahrt nach Silberborn (was auch langweilig genug war).
Insofern ist der Satz von der Kollegin Borchers mit der etwas aus der Zeit gefallenen Einrichtung völlig zutreffend.
Sie führen ausdrücklich an, warum die „Turnkinder“ gern nach Silberborn kommen und erwähnen die Umgebung, die Verpflegung und die strukturellen Bedingungen im Haus. Zusammengefasst: Sie benutzen eine Beherbergungseinrichtung, die aus Ihrer Sicht optimale Bedingungen für die Belange der Kinder- und Jugendarbeit des Turnkreis Northeim-Einbeck bietet (die Juleica-Schulungen des Kirchenkreisjugenddienstes finden übrigens oft in einer Einrichtung im Harz statt).
Das erklärt aber noch nicht, warum ausgerechnet der Landkreis diese Beherbergungseinrichtung vorhalten muss. Ein Landkreis hat vielfältige Pflichtaufgaben zu erfüllen wie die Vorhaltung des ÖPNV einschl. Schülertransport, die Unterhaltung der kreiseigenen Straßen einschl. Radwege und Brücken (die Leinebrücke Olxheim und die Finanzierungsproblematik dazu sollte Ihnen aus eigener Anschauung ja bestens bekannt sein), die Unterhaltung einer Vielzahl von Schulen, hohe Ausgaben im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe einschl. der Umsetzung der Inklusion, die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenplätze, die Vorhaltung eines Gesundheitsamtes und eines Veterinäramtes und andere Dinge mehr. Hinzu kommen die sog. halbfreiwilllgen Leistungen wie die Wahrnehmung der Aufgabe der Jugendpflege, die in finanzieller Höhe nicht definiert ist. Diese Aufzählung ließe sich noch fortsetzen.
Der Betrieb einer Beherbergungseinrichtung gehört nicht zu diesen Aufgaben. Und da diese Einrichtung einen hohen Investitionsbedarf hat (hierzu ist die Drucksache sehr umfassend) und der Landkreis neben der Erfüllung der genannten Aufgaben auch erhebliche Schulden aus der Vergangenheit abzutragen hat, sehe ich in der Aufgabe der Trägerschaft kein Problem.
Es muss noch erwähnt werden, dass sowohl Sie wie auch andere Personen mit einer ähnlichen Position immer von Schließung reden. Tatsächlich ist der Beschlussvorschlag des Finanzausschusses aber so gefasst, dass eine Veräußerung der Einrichtung möglich ist und einem Käufer, der das Haus mit gleichem Zweck weiterführt, beim Kaufpreis entgegengekommen werden soll.
Gern würde ich noch auf weitere Aussagen eingehen, erspare mir dies aber aus Platz- und Zeitgründen. Sowohl ich wie sicher auch weitere Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion stehen aber gern für ein weiterführendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Traupe
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