Schmutzige Praktiken kaum geahndet: Reinigungsfirmen im Landkreis Holzminden geraten nur selten ins Visier des Zolls. Das bemängelt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Nach IG BAU-Angaben überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Braunschweig im vergangenen Jahr insgesamt 52 Reinigungsunternehmen in der Region.
Die IG BAU Niedersachsen-Süd spricht von „Gelegenheitsvisiten“ der Zöllner. „Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehlt es an Personal, um illegale Machenschaften in allen Wirtschaftsbereichen konsequent zu verfolgen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Torsten Witt. Komme es dann doch zur Prüfung, gebe es in der Reinigungsbranche häufig etwas zu beanstanden. So deckte das Hauptzollamt Braunschweig hier im letzten Jahr einen Schaden von rund 124.300 Euro wegen nicht gezahlter Steuern und Sozialabgaben auf. Dies hat das Bundesfinanzministerium der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Danach leiteten die Beamten 134 Ermittlungsverfahren gegen Reinigungsfirmen in der Region ein.
„Die Zahlen zeigen, dass so manche Chefs in der Gebäudereinigung weiterhin auf schmutzige Praktiken setzen. Denn wer Löhne drückt oder Sozialabgaben prellt, der schadet nicht nur dem Staat und den Sozialkassen, sondern verzerrt auch den Wettbewerb“, so Witt. Nur wenn sich alle Unternehmen an die gleichen Standards hielten, könne die Branche zum „Saubermann“ werden.
Dazu gehöre insbesondere die richtige Bezahlung. In der Gebäudereinigung gilt derzeit ein Mindestverdienst von 10,30 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger müssen einen Stundenlohn von 13,55 Euro bekommen. Diese Löhne sind für alle Reinigungsfirmen im Kreis Holzminden verpflichtend. Das werde ebenfalls vom Zoll kontrolliert.
Um auf ein „solides Kontroll-Level“ zu kommen, fordert die IG BAU mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bundesweit seien mindestens 10.000 Beamte notwendig. Auch höhere Bußgelder und Strafen würden die Arbeitgeber deutlich stärker abschrecken, sagt Witt. Österreich gehe hier viel drastischer vor: Dort liege das Strafmaß für Lohn-Prellerei auf Baustellen bei 1.000 bis 10.000 Euro pro unterbezahltem Mitarbeiter. Sind mehr als drei Mitarbeiter vom Betrug betroffen, winke ein Bußgeld in Höhe von 2.000 bis 20.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß seien bis zu 50.000 Euro fällig – zu zahlen vom Arbeitgeber. Und zwar für jeden Arbeitnehmer, der um seinen Lohn gebracht wurde.
Foto: IG BAUEN-AGRAR-UMWELT