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Freitag, 26. Juni 2026 Mediadaten
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Holzminden (red). Mit einer gemeinsamen Informationskampagne an den weiterführenden Schulen möchten die Stadt Holzminden, der Seniorenrat Holzminden und die Polizei Holzminden das Bewusstsein für einen sicheren und respektvollen Umgang im Straßenverkehr stärken.

Hintergrund sind vermehrte Beobachtungen, wonach E-Scooter im Bereich der Innenstadt und insbesondere innerhalb der Fußgängerzone durch überhöhte Geschwindigkeit oder das Befahren der Randstreifen wiederholt für gefährliche Situationen verantwortlich waren. Dabei kam es immer wieder zu Gefährdungen oder Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen fühlen sich dadurch verunsichert und beeinträchtigt.

Information statt Sanktionen

Um für die geltenden Regeln zu sensibilisieren und mit Information statt mit Sanktionen zu arbeiten, haben die Stadt Holzminden, der Seniorenrat und die Polizei beschlossen, gemeinsam die Georg-von-Langen-Schule, das Campe-Gymnasium, die Oberschule Holzminden sowie das Solling-Internat zu besuchen und mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen.

Ziel ist es, insbesondere die Hauptzielgruppe zu erreichen, über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern aufzuklären und dafür zu sensibilisieren, wie sich beispielsweise ältere Menschen in solchen Situationen fühlen.

„Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem unser Grundgesetz uns allen gemäß Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung einräumt. Dazu gehört auch das Fahren mit E-Scootern. Aber die Ausübung des eigenen Rechts darf nicht dazu führen, dass Rechte anderer verletzt werden. Worum es uns heute bei dieser Informationsveranstaltung geht, ist nicht, Verbote auszusprechen, sondern vielmehr das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jede und jeder sich so verhalten sollte, dass andere nicht beeinträchtigt oder sogar verletzt werden“, sagte Bürgermeister Christian Belke bei der Auftaktveranstaltung in der Georg-von-Langen-Schule am 19. Juni.

Seniorenratsvorsitzende Elke Leuckel betonte anschließend: „Wir möchten mit Ihnen auf Augenhöhe darüber sprechen und für Rücksichtnahme werben, für Menschlichkeit.“

Im Anschluss erläuterte Alexander Kautz als Präventionsbeamter der Polizei Holzminden die rechtlichen Grundlagen und schloss mit den Worten: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unserer Innenstadt sollte für uns alle höchste Priorität haben. Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln sind wichtige Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum.“

E-Scooter sind Fahrzeuge und keine Spielgeräte

E-Scooter gelten rechtlich als Fahrzeuge im Straßenverkehr. Für ihre Nutzung gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die Nutzung ist erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.

Grundsätzlich müssen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder in Fahrradstraßen genutzt werden. Sind solche Verkehrsflächen nicht vorhanden, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren.

Nicht zulässig ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen, sofern hierfür keine ausdrückliche Freigabe besteht. Gleiches gilt für das Befahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder in Bereichen, die für Fahrzeuge gesperrt sind.

Für die Fußgängerzone im Innenstadtbereich der Stadt Holzminden gilt grundsätzlich ein Fahrverbot für Fahrzeuge und somit auch für E-Scooter. Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und den mittleren Bereich der Fußgängerzone nutzen, um querende Personen möglichst nicht zu gefährden. Dieses Verhalten wird gegenüber E-Scootern ebenfalls geduldet, sofern keine Personen gefährdet werden.

Besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Holzmindener Fußgängerzone dient insbesondere dem sicheren Aufenthalt und der Fortbewegung von Kindern, Familien, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen. E-Scooter können Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen und werden aufgrund ihrer vergleichsweise leisen Fahrweise oftmals erst spät wahrgenommen.

Dadurch können gefährliche Situationen entstehen, die insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität ein erhöhtes Risiko darstellen. Auch Kinder, die die Spielgeräte in der Fußgängerzone nutzen, sowie Personen mit Kinderwagen können ebenfalls gefährdet werden.

Die Stadt Holzminden, der Seniorenrat und die Polizei appellieren außerdem an Eltern und Erziehungsberechtigte, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Dazu gehört, E-Scooter nur dort zu nutzen, wo dies erlaubt ist, auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, Ablenkungen durch Mobiltelefone während der Fahrt zu vermeiden und nach Möglichkeit einen Fahrradhelm zu tragen.

Durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Vorschriften können Konflikte vermieden und die Sicherheit in der Holzmindener Innenstadt weiter verbessert werden.

Elternbrief der Stadt Holzminden

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Innenstadt ist der Stadt Holzminden sowie dem Seniorenrat Holzminden und der Polizei Holzminden ein wichtiges Anliegen.

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt E-Scooter im Bereich der Innenstadt und insbesondere innerhalb der Fußgängerzone festgestellt. Dabei kam es wiederholt zu Situationen, in denen sich Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere Seniorinnen und Senioren – gefährdet oder beeinträchtigt fühlten.

Aus diesem Anlass möchten wir gemeinsam auf die geltenden Regelungen aufmerksam machen und Sie bei der Verkehrserziehung Ihrer Kinder um Unterstützung bitten.

E-Scooter sind Fahrzeuge im Straßenverkehr

E-Scooter sind keine Spielgeräte, sondern Fahrzeuge. Für ihre Nutzung gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).

Die Nutzung ist erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.

Wo darf gefahren werden?

E-Scooter müssen grundsätzlich auf

  • Radwegen,

  • Radfahrstreifen,

  • Schutzstreifen,

  • Fahrradstraßen

oder – sofern solche Verkehrsflächen nicht vorhanden sind – auf der Fahrbahn gefahren werden.

Wo darf nicht gefahren werden?

Nicht zulässig ist insbesondere das Fahren

  • auf Gehwegen,

  • in Fußgängerzonen ohne ausdrückliche Freigabe,

  • entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung sowie

  • in für Fahrzeuge gesperrten Bereichen.

Für die Fußgängerzone im Innenstadtbereich der Stadt Holzminden gilt grundsätzlich ein Fahrverbot für Fahrzeuge. Eine Freigabe besteht ausschließlich für den Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten. E-Scooter sind hiervon nicht erfasst.

Rücksicht schützt alle

Die Fußgängerzone dient insbesondere dem Aufenthalt und der sicheren Fortbewegung von Kindern, älteren Menschen, Familien, Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sowie Besucherinnen und Besuchern unserer Innenstadt.

E-Scooter erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Aufgrund ihrer vergleichsweise leisen Fahrweise werden sie häufig erst spät wahrgenommen. Dadurch können gefährliche Situationen entstehen.

Unsere Bitte an Sie

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die geltenden Verkehrsregeln und die Verantwortung im Straßenverkehr.

Insbesondere sollten junge Nutzerinnen und Nutzer darauf hingewiesen werden,

  • nur dort zu fahren, wo dies erlaubt ist,

  • auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen,

  • die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen,

  • Ablenkungen durch Mobiltelefone während der Fahrt zu vermeiden,

  • nach Möglichkeit einen Fahrradhelm zu tragen.

Gemeinsam für eine sichere Innenstadt

Die Stadt Holzminden, der Seniorenrat Holzminden und die Polizei Holzminden setzen sich für einen sicheren und rücksichtsvollen Umgang aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum ein.

Mit Ihrer Unterstützung kann dazu beigetragen werden, Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit in unserer Stadt weiter zu verbessern.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Kindern allzeit eine gute und sichere Fahrt.

Elke Leuckel, Vorsitzende des Seniorenrates Holzminden

Christian Belke, Bürgermeister der Stadt Holzminden

Frank Keller, Polizeikommissariat Holzminden

Foto: Stadt Holzminden

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