Holzminden (red). Am 13. September 2026 wird der Seniorenrat der Stadt Holzminden neu gewählt. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Holzminden können hierfür bis Sonntag, 26. Juli, Wahlvorschläge bei der Stadt Holzminden – Wahlleitung Seniorenrat – einreichen.
Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Erstwohnsitz in Holzminden, die das 60. Lebensjahr bis zum 13. September 2026 vollendet haben. Zum Zeitpunkt der Wahl dürfen sie weder Mitglied des Rates oder eines Ortsrates der Stadt Holzminden noch als andere Person Mitglied eines städtischen Ausschusses sein. Ausgenommen sind Mitglieder des Seniorenrates, die den Seniorenrat in einem Ausschuss vertreten. Ebenso dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht Mitglied des Kreistages des Landkreises Holzminden sein.
Voraussetzungen für eine Kandidatur
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Er muss Familienname, Vorname, Beruf, Anschrift und Geburtsdatum umfassen. Zusätzlich ist eine unterschriebene Erklärung einzureichen, mit der die Kandidatur, die Verwendung der persönlichen Daten sowie die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes im Falle einer Wahl bestätigt werden.
Vordrucke, insbesondere die Formblätter, sind über die Homepage der Stadt Holzminden unter https://www.holzminden.de/politik-verwaltung/politik/seniorenrat/ abrufbar oder auf Anforderung bei der Wahlleitung für die Seniorenratswahl erhältlich.
Entscheidung über die Wahlvorschläge
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss bis zum 9. August 2026.