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Samstag, 30. November 2024 Mediadaten
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Region (red). Jedes Jahr das gleiche Spiel: Der Sommer und die Ferienzeit vergehen im Fluge und im Garten ist noch einiges zu erledigen. Grünschnitt sammelt sich nach der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) recht schnell an, da nach dieser Zeit gerne ein Pflegeschnitt im Garten durchgeführt wird. Doch die korrekte Entsorgung der entstehenden Gartenabfälle scheint vielen Hobbygärtnern zu aufwändig, vermutet der NABU Niedersachsen: „Grünschnitt und Äste werden häufig illegal am und im Wald abgeladen. Das schädigt die Waldböden und gebietsfremde Arten siedeln sich an.“ 

Dabei könnten die Bioabfälle im eigenen Garten einen großen Nutzen stiften. „Mit einem Komposthaufen auf dem Grundstück hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen eigenen Garten in eine Kreislaufwirtschaft“, erläuterte der NABU. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne sei eine Möglichkeit. Beide Methoden wären legal und obendrein auch mit weniger Aufwand verbunden als die Entsorgung im Wald, da sie auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden könnten. Weiterhin kann der Grünschnitt zu den Grüngut-Annahmestellen gebracht werden, welche die Gartenabfälle fachgerecht weiterverarbeiten.

„Um diese Jahreszeit kann man solchen unerlaubten Komposthaufen an den Waldrändern beim Wachsen zusehen“, äußert sich der NABU Niedersachsen besorgt. Viele Mitbürger seien sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden seien von Natur aus nährstoffarm. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleiche einer hochdosierten Düngung des Bodens. Der Boden unter den Abfällen ersticke wegen Sauerstoffmangel und in der Folge verschwänden die typischen heimischen Pflanzenarten. Während der Verrottung des Gartenschnitts werde unter anderem Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum stickstoffliebender Pflanzen begünstige. Dazu gehörten auch unliebsame und invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich. Beide breiteten sich rasant aus, so der NABU weiter. Doch wer sich als Naturfreund im Frühjahr über die Blütenfülle der Buschwindröschen oder Schlüsselblumen unter Bäumen freut, sollte im Sommer bedenken, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle die Vielfalt zerstören kann.

Leider sei das Abladen von Gartenabfällen in freier Wildbahn kein Einzelfall. Bei Wohngebieten am Waldrand sei diese Entsorgungsmethode oft zu beobachten. „So ein Verhalten verbietet sich von selbst. Diese Müllkippen-Mentalität mancher Menschen passt nicht mit dem Anspruch zusammen, den Wald als Erholungsgebiet zu nutzen“, schlussfolgert der NABU. Aufgrund der damit verbundenen Gefährdung des Ökosystems Wald steht das Entsorgen von Gartenabfällen sogar unter Strafe und kann als eine Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. 

Tipps zum Kompost im eigenen Garten gibt der NABU in seiner Broschüre ‚Gartenlust – für mehr Natur im Garten’. Sie ist beim NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover, gegen Einsendung von zehn Briefmarken zu 70 Cent erhältlich.

Foto: NABU / Sebastian Hennigs

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