Landkreis Holzminden (red). Aktuell haben ca. 1.200 Menschen im Landkreis Holzminden eine rechtliche Betreuung. Meistens sind es Angehörige, die die Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Seit 1992 wird vom Betreuungsgericht Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen können, eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. In zwei Vorträgen in Kooperation mit dem Zentrum für ehrenamtliches Engagement führen Mitarbeitende der Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden in das Thema ein. Am Mittwoch, dem 21. November 2018 erfolgt ab 18.00 Uhr die allgemeine Einführung in das Betreuungsrecht. Fragen, wie eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird und welche Rechte und Pflichten die Betreuer haben, stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bilden dann am Mittwoch, dem 28. November 2018 ab 18.00 Uhr den Schwerpunkt des zweiten Vortrags. Dieses sind die einzigen Vertretungsbefugnisse, durch die eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann. Die Veranstaltung zeigt die Vor- und Nachteile der Vollmachten auf. Die kostenfreien Vorträge richten sich nicht nur an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sondern auch an jene, die überlegen, eine Betreuertätigkeit im rechtlichen Sinn ehrenamtlich auszuüben. Beide Veranstaltungen finden in der Kreisvolkshochschule, Neue Straße 7 in Holzminden statt. Aus organisatorischen Gründen wird um Voranmeldung für die Vorträge bei der KVHS Holzminden gebeten: Telefon: 05531 707-224, E-Mail: